Gesundheitsamt verweigert sich der Realität

Leserbriefe
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Das neue Vorgehen des Gesundheitsamtes an den Schulen bei positiven Testergebnissen kommentiert VORSPRUNG-Leserin Anke Pfeil, die für die FDP für den Kreistag kandidiert, in ihrem Leserbrief.



„'Überall dort, wo Abstand gewahrt, Mund-Nasen-Bedeckungen getragen und das Hygienekonzept eingehalten wurde, werden Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrpersonal als Kontakt-2-Personen eingestuft.' So lässt es sich der aktuellen Pressemitteilung zur neuen Strategie des Gesundheitsamts bezüglich seines Vorgehens bei positiven Testergebnissen in weiterführenden Schulen entnehmen. Diese Einstufung hat zur Folge, dass sich künftig vermutlich deutlich weniger als die aktuell eintausend in Absonderung befindlichen Schülerinnen und Schüler in dieser unschönen Situation befinden werden. Will man vor allem vermeiden, dass viele Schülerinnen und Schüler möglicherweise „umsonst“ zwei Wochen Präsenzunterricht verpassen, kann man eine solche Einstufung natürlich vornehmen. Will man hingegen eine weitere unkontrollierte und insbesondere unkontrollierbare Verbreitung des Virus möglichst effektiv verhindern, ist diese Einstufung und die damit verbundene Entscheidung, dass bei asymptomatischen Kontaktpersonen keine Testung notwendig sei, eine ausgesprochen schlechte Idee. Wie zwischenzeitlich jedem, der sich mit den Risiken einer Covid19-Ansteckung befasst hat, bekannt sein müsste, können asymptomatische Personen genauso ansteckend sein, wie dies auch für Personen gilt, die einfach nur „noch“ keine Symptome haben.

Es für ausreichend zu halten, beim Auftreten nachträglicher Beschwerden den Kontakt zu Arzt und Gesundheitsamt aufzunehmen und dem dringenden Rat der Isolierung im häuslichen Umfeld nachzukommen, grenzt an Realitätsverweigerung. Das Gesundheitsamt macht es sich sehr leicht, wenn es unter Hinweis auf die Einhaltung der Hygieneregeln davon ausgeht, seiner Verantwortung an den Schulen in ausreichendem Umfang gerecht zu werden und die Erklärung, Infektionsfälle in den Schulgemeinden seien bis heute „nahezu vollständig“ auf Einträge von außen durch familiäres Umfeld, Sport und nachmittägliche Aktivitäten zurückzuführen, macht es nicht besser. Der Argumentation des Gesundheitsamts folgend, gibt es unter Mund-Nasen-Bedeckung tragenden Schülern und Schülerinnen keine Ansteckungen. Was dabei vergessen oder schlicht ausgeblendet wird: Wer als Eltern die Aufforderung zur Kontaktbeschränkung wirklich ernst nimmt und sein Kind nicht vollständig zum sozialen Eremiten machen möchte, beschränkt die privaten Kontakte seines Kindes auf solche, die zwangsläufig und ohnehin schon bestehen. Nämlich auf diejenigen, die sich aus dem gemeinsamen Schulbesuch ergeben.

Wer vormittags als Kontakt-2-Person in einem Raum Zeit miteinander verbringen kann- um nicht zu sagen; muss, hat auch keinen Grund, dies nachmittags, dem Anschein und der Bewertung des Gesundheitsamtes nach gesund und nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet, sein zu lassen. Das Vorgehen des Gesundheitsamts in der Klasse oder Lerngruppe, entspricht der ausdrücklichen Erteilung einer Erlaubnis zum sozialen Kontakt außerhalb des gemeinsamen Unterrichts. Dies jedenfalls, sofern die sich treffenden Kinder oder Jugendlichen eine gemeinsame Klasse oder Lerngruppe besuchen. Wenn hierdurch nun eine Infektion in die Schule „hinein“ getragen wird, dann, weil das Gesundheitsamt ein gehöriges Mitverschulden trifft. Das Fehlen von Symptomen bedeutet nun einmal gerade nicht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Die neue „Strategie“ des Gesundheitsamts in den Schulen, die der Vermeidung möglicherweise „überflüssiger“ Quarantäneanordnungen gilt, ist daher in Wahrheit nichts als ein sich aus der Verantwortung stehlen und wird dem selben Gesundheitsamt bei der außerschulischen Nachverfolgung von Infektionsketten an anderer Stelle auf die Füße fallen."

Anke Pfeil
Schöneck

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