Rassistische Morde in Hanau: Notausgangstüren müssen sich von innen öffnen lassen

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Zur möglicherweise verschlossenen Notausgangstür in der Arena Bar, in der am 19. Februar 2020 beim rassistischen Anschlag in Hanau zwei der neun jungen Menschen erschossen wurden, hat VORSPRUNG-Leser Michael Neitzert eine Meinung.



"Aufklärung ist Bringschuld des Staates" - so der Bundespräsident bei der Gedenkefeier am Freitag in Hanau, ich schreibe hier zum Thema "Notausgang der Bar in Kesselstadt war verschlossen und alle wussten das". Das ist der falsche Ansatz. Es wird wohl nicht mehr bestritten, dass die Tür verschlossen war. Die richtige Frage ist aber: Warum war es überhaupt möglich, diese von innen zu verschließen? Notausgangstüren müssen so konstruiert sein, dass diese sich immer in Fluchtrichtung öffnen lassen. (Zur Information: https://www.bauwion.de/begriffe/notausgangsverschluss-din-en-179). Wenn die Tür nicht so konstruiert war, hätte die Bauaufsicht/Gewerbeaufsicht Hanau das schon lange, das heißt seit Bestehen der Gastronomie dort, als Auflage unter Bußgeldandrohung an den/die Betreiber durchsetzen oder den Betrieb untersagen müssen. Aber das ist offensichtlich nicht geschehen - mit den bekannten tödlichen Folgen. Bei einem Brand hätten die Menschen dort genauso in der Falle gesessen. Dass Stadtverwaltung Hanau/Staatsanwaltschaft Hanau kein großes Interesse daran haben, im eigenen Haus zu ermitteln, dürfte auf der Hand liegen."

Michael Neitzert
Hanau

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