„'Vertraue, aber prüfe nach' (russisch Доверяй, но проверяй – Dowerjai, no prowerjai) W.I..Lenin.

Offensichtlich ist das Vertrauen einzelner Gründauer Kommunalpolitiker in die Herren des Gemeindevorstandes und die Verwaltung bezüglich der Besorgung der laufenden Verwaltung nicht mehr gegeben oder extrem nachhaltig gestört. Anders erklärt sich der SPD-Antrag zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung nicht. 'Beschlusskontrolle' heißt jetzt das Zauberwort, mit dem Gemeindevorstand und laufende Verwaltung auf Linie gebracht werden sollen. Der wohlfeile Antrag dazu muss indes zwischen den Zeilen gelesen werden im Sinne des Leninschen Zitates und zwar wie folgt: Wir vertrauen dem Bürgermeister nicht mehr bei der Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, er muss jetzt – rechtzeitig vor der nächsten Bürgermeisterwahl – an die Kandarre genommen werden durch die Implementierung einer neuen Form der Verwaltungskontrolle.

Rechtmäßigkeitskontrolle, Ordnungsmäßigkeitskontrolle, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Verhaltenskontrolle, Effektivitätskontrolle, Produktivitätskontrolle, Präsenz-Kontrolle, alle Formen der Verwaltungskontrolle haben wohl in Gründau versagt, jetzt muss die Beschlusskontrolle kommen mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nun, dann soll es so sein!

Das Verwaltungspersonal scheint darüber hinaus aus Sicht der Antragsteller besonders kontrollbedürftig zu sein. Bemerkenswert! Auch die Kontrollmedaille hat zwei Seiten. Wer nicht abgearbeitete Haushaltsreste beklagt auf Grund eigener Wünsche zum Haushalt in den Haushaltsberatungen, der muss sich ernsthaft fragen, ob er bei der Aufstellung des Haushaltes nicht falsch geplant hat? Der muss sich fragen, ob die politischen Wünsche mit einer der schlankesten Verwaltungen in Hessen – so ist das in Gründau – überhaupt im kommenden Haushaltsjahr realisiert werden können? Also brauchen wir auch noch eine politische Wunschkontrolle!

Auch müssen sich die Antragsteller, wenn sie den Nichtvollzug von Vorgängen aus 2017 und 2019 beklagen, fragen lassen, wann und in welcher Sitzung der gemeindlichen Gremien stoisch nachgefragt wurde betreffend der Umsetzung von Beschlüssen? Gibt es eigentlich eine Anfragen- und Nachfragenkontrolle? Wer kontrolliert das Anfragen und Nachfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und deren sprachliche Effektivität und Effizienz? Die HGO bietet aktuell nach wie vor genug Kontrollmöglichkeiten der Verwaltung – man müsste diese neben der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung einmal kontrollieren, um effektiver und effizienter die laufende Verwaltung zu kontrollieren.

Ein Hoch auf den Genossen W.I. Lenin, dem offensichtlichen Paten des Antrages."

Malte Jörg Uffeln
Gründau

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