Inzidenz über 100: Neue Corona-Regeln in Offenbach

Berechnet auf 100.000 Einwohner ist in der Stadt Offenbach am Main die Zahl an Neuinfektionen in sieben Tagen über den Schwellenwert 100 des Landes Hessen gestiegen. Auch Kassel und Frankfurt haben diesen Wert heute überschritten. Ab einer Inzidenz von 100 gelten neue Regelungen. In den vergangenen sieben Tagen wurden dem Offenbacher Gesundheitsamt 142 neue positive Fälle gemeldet. Aktuell liegt Offenbach mit einer Inzidenz von 108,5 auf Platz 1 in Hessen. Es handelt sich um ein diffuses Infektionsgeschehen aus mehreren Quellen: Rund 40 Prozent der Infektionen gehen auf einen Aufenthalt im Ausland zurück. Derzeit verarbeitet das Gesundheitsamt rund 400 Meldungen pro Tag, die über das Einreiseportal des Bundes (einreiseanmeldung.de) eingehen. Ein ähnlich hoher Anteil an Infektionen geht auf Kontakte zu Hause zurück. Infektionen gibt es nach Angaben der Betroffenen auch im Einzelhandel, bei der Arbeit oder auf Veranstaltungen. Derzeit sind mindestens 53 Prozent der Offenbacherinnen und Offenbachern vollständig geimpft. In den vergangenen drei Wochen konnte die Impfquote in der Stadt Offenbach durch die vielen mobilen Impfungen wieder etwas aufholen und sich dem bundesweiten Durchschnitt wieder annähern. Das umfasst alle Impfungen durch Impfzentren sowie durch Haus- und Fachärzte. 9.661 Menschen sind nachweislich genesen. Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke: „Wir haben wie seit Beginn der Pandemie wieder intensiv beraten, was angemessen und notwendig ist, um die hohe Dynamik im Infektionsgeschehen wieder abbremsen zu können. Ergänzend zu den Hinweisen im hessischen Eskalationskonzept haben wir uns beispielsweise auch die Inzidenz nach Alter angesehen. Denn für viel wichtiger als die allgemeine Inzidenz halten wir die Situation bei den Älteren. Die Inzidenz bei den über 60-jährigen liegt in Offenbach aktuell bei rund 55 gerechnet auf 100.000 Menschen. Außerdem unterscheiden wir weiterhin das Risiko zwischen drinnen und draußen sorgfältig. Für uns war zudem wichtig, dass die Regeln leicht verständlich sind und die gleichen Regeln in ähnlichen Situationen gelten“, so OB Schwenke weiter. Bürgermeisterin Sabine Groß betont: „Die neue Variante Delta ist ansteckender und sorgt für schnellere Infektionen mit höherer Virenlast. Die Zahlen steigen bundesweit immer schneller, obwohl die Zahl der Tests sehr niedrig ist. Rund ein Drittel der vom Gesundheitsamt Getesteten sind positiv. Wir können in anderen Orten schon beobachten, dass einige Zeit später wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen und auch die Anzahl der Todesfälle beispielsweise in England wieder angestiegen ist. Knappe Kapazitäten in den Krankenhäusern bedeutet auch für Menschen ohne Corona zum Beispiel eine Verzögerung ihrer wichtigen Operation und damit Verschlechterung ihres Zustandes.“ Bürgermeisterin Groß weiter: „Wir wissen, dass jetzt auch jüngere Menschen von schweren Verläufen betroffen sind, wenn sie nicht geimpft sind. Die Veränderungen im Körper durch eine Infektion können auch langfristige Folgen haben, die das Leben und die Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigen.“ Ab Stufe 100 gelten in Offenbach gemäß dem hessischen Eskalationskonzept folgende Regelungen. Die erforderliche Allgemeinverfügung wird nach dem Wochenende in der Offenbach-Post, dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Offenbach am Main, veröffentlicht und ist dann auch unter offenbach.de/corona (in der Rubrik „Rechtsgrundlagen“) nachzulesen.

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

Das Land Hessen hat bereits in der Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass unabhängig von der Inzidenz überall dort medizinische Masken zu tragen sind, wo kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dies gilt drinnen wie draußen. Die Regelungen zur Maskenpflicht sind auch von Geimpften und Genesenen zu beachten.

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Für körpernahe Dienstleistungen und die Nutzung des ÖPNV verfügt die Stadt Offenbach die Pflicht zur FFP2-Maske nach Vorgabe des hessischen Eskalationskonzeptes. FFP2-Masken müssen auch von nicht vollständig geimpftem oder genesenem Personal in Alten- und Pflegeheimen getragen werden.

Schulen

Das hessische Kultusministerium hat die Vorgaben für Schulen im Hygieneplan 8.0 festgelegt. Mindestens zwei Wochen nach den Ferien sind in der Schule medizinische Masken zu tragen – auch am Sitzplatz. Ab einer Inzidenz von über 50 pro 100.000 Einwohner gilt diese Regelung fort. In den ersten beiden Wochen werden Kinder an Schulen dreimal die Woche getestet, danach zweimal pro Woche. Sie erhalten darüber ein Testheft. Testergebnisse aus den Schulen können auch bei Freizeitaktivitäten vorgelegt werden – zum Beispiel im Sportverein. „Aktuell gilt in den Schulen wegen der hohen Zahlen nach Vorgabe des Landes Hessen eine Maskenpflicht. Wenn die Zahlen wieder niedriger sind, werden wir uns die Zahlen nach Altersgruppen und Impfstatus ansehen und dann darüber neu entscheiden“, erläutert Bildungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Kurz vor Schulbeginn wurden zusätzlich rund 800 Luftfilter in Klassenräumen installiert, in denen Kinder unter 12 Jahren unterrichtet werden. In Vorbereitung sind Impfaktionen auch an Schulen. Dazu wird bei Jugendlichen ab 16 Jahren das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten benötigt. Bei jüngeren Kindern ist das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ausweis und Impfpass müssen vorgelegt werden. Als Impfstoff stehen Biontech und Moderna zur Verfügung. Fragen und Antworten zum Impfen beantwortet der Leiter des Stadtgesundheitsamtes, Dr. Bernhard Bornhofen, gemeinsam mit anderen in einem Video unter www.offenbach.de/impfen - dort sind auch alle mobilen Impftermine gelistet.

Kitas

In Kitas werden in Offenbach wieder die Lolli-Tests gestartet. Ab einer Inzidenz von 100 wird ein freiwilliger Test pro Woche für die Betreuungskinder angeboten. „Diese sind einfach anzuwenden und vermeiden eine Stigmatisierung, weil es sich um PCR-Pooltests handelt“, betont Bürgermeisterin Sabine Groß. „Mit diesen Tests können wir schnell Infektionsketten entdecken und stoppen – weil Kinder aber keine Masken tragen, bedeutet dies auch jedes Mal Quarantäne für die gesamte Gruppe“, so Gesundheitsdezernentin Groß. Erwachsene (Kitapersonal und Besucher) dagegen müssen in Kitas medizinische Masken tragen. Für die Mitarbeitenden in den Kitas gibt es zwei freiwillige Tests pro Woche.

Veranstaltungen

Die Stadt Offenbach hat per Allgemeinverfügung, deren Erlass durch das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes vorgegeben wird, folgende Vorgaben festgelegt: Im Freien sind ab sofort nur noch Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmenden gestattet. In Innenräumen sind sie nur noch mit bis zu 100 Menschen erlaubt. Geimpfte und Genesene zählen drinnen wie draußen nicht mit. Für Veranstaltungen gilt auf Basis des Landeskonzeptes ab sofort nicht nur drinnen, sondern auch draußen die 3G-Regel unabhängig von der Teilnehmerzahl: Geimpft, genesen oder getestet. Private Feiern im öffentlichen Raum oder in gemieteten Räumen unterliegen ebenfalls den Regeln für Veranstaltungen. Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.

Einzelhandel

Für Geschäfte gelten Zutrittsbeschränkungen auf eine Kundin oder Kunde pro 10 Quadratmeter bei den ersten 800 Quadratmetern sowie bei weiteren Flächen von 20 Quadratmetern pro Kunde. Das Land Hessen empfiehlt einen tagesaktuellen Negativnachweis bei Geschäften, die nicht zur Grundversorgung zählen.

3G+ Tanzlokale, Diskotheken, Clubs

Der Besuch von Außenflächen bei Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs oder ähnlichen Einrichtungen ist nur geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test zulässig (3G+). Hier werden pro Gast 5 Quadratmeter kalkuliert. 3G+ gilt auch für den Besuch von Prostitutionsstätten. Zudem wird dieses neue hessische Modell in Offenbach für die Genehmigung von Großveranstaltungen genutzt, um über die reine Zulassung von Geimpften und Genesenen hinaus zumindest die Möglichkeit zu eröffnen, auch als PCR-getestete Person teilzunehmen. Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.

3G beim Sport

Für die Nutzung von Sportanlagen draußen und drinnen ist – mit Ausnahme des Profi- und Spitzensports – ein Negativnachweis notwendig – geimpft, genesen oder getestet (3G). Schülerinnen und Schüler können dafür die in den Schulen gemachten Testnachweise vorlegen. Das Testheft gilt zeitlich uneingeschränkt auch für alle nicht-schulischen Aktivitäten, sofern ein Kind alle vorgesehenen Tests in den Schulen pro Woche durchgeführt hat. Vereine können zusätzlich auch Selbsttests unter Aufsicht anbieten. Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests sind 48 Stunden lang gültig.

Weitere Maßnahmen

Das Stadtgesundheitsamt hat erneut Unterstützung beim RKI angefordert. „Die mobilen Impfaktionen werden wie von uns bereits angekündigt konsequent bis zur Schließung der Impfzentren durch das Land Hessen fortgeführt. Wir werden auch bis zum allerletzten Tag des Impfzentrums nicht nur Zweitimpfungen durchführen, sondern auch Erstimpfungen. Die Zweitimpfung muss in diesem Falle von einem Hausarzt durchgeführt werden“, so OB Schwenke. Kinder ab 12 Jahren können nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ebenfalls geimpft werden mit Biontech oder Moderna.

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