Landesregierung und Kommunen vereinbaren Kita-Konzept

Seit nunmehr neun Wochen sind die Kitas im Main-Kinzig-Kreis auf die Notbetreuung runtergefahren. Nun hat sich die Hessische Landesregierung mit den Spitzen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt: Damit ist ab dem 2.6. überall eine eingeschränkte Regelbetreuung möglich. „Es ist mehr als nur verständlich, dass die Kinder endlich wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen wollen. Die Eltern, die in den vergangenen Wochen einiges leisten mussten, wollen ebenso wissen, wie es weitergeht. Und natürlich sind auch die Erzieherinnen und Erzieher gespannt, wie ihr Arbeitsalltag aussieht. Denn klar ist: Es wird ein anderer als davor sein. Das Virus ist noch immer da“, erklärte der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Es war uns wichtig, einen tragfähigen Weg gemeinsam mit den Kommunen zu erarbeiten und ihn so rechtzeitig vorzulegen, dass vor Ort ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht. Am heutigen Tag können wir festhalten: Der nächste Schritt zur Lockerung ist jetzt möglich, das haben wir uns alle gemeinsam erarbeitet. Ich danke allen Beteiligten für den engagierten und produktiven Austausch in den vergangenen Wochen“, ergänzte Klose.

Konkret haben sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Hessische Landesregierung auf folgende Punkte verständigt.

  • Da das Virus weiterhin aktiv ist, kann der Regelbetrieb nur eingeschränkt unter den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen werden.
  • Familien, in denen ein Elternteil einem in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus definierten Beruf nachgeht und der andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist, haben nach wie vor Anspruch auf die Betreuung. Ebenso Kinder berufstätiger und studierender Alleinerziehender und auch diejenigen, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamts zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist.
  • Ab dem 25. Mai gilt in Hessen eine Härtefallregelung für diejenigen Familien, für die der Wegfall des Betreuungsangebots in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Ebenso dürfen ab dem 25. Mai Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung. Auch diese Kinder werden weiter betreut.
  • Die weiteren freien Plätze werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Betreuungskapazitäten, ggf. in Absprache mit dem Jugendamt vergeben.
  • Das Land legt Hygieneempfehlungen vor, damit die Träger die bestehenden Hygienepläne der Einrichtungen auf die Situation anpassen können.

Derzeit gibt es rund 278.000 regulär betreute Kinder in Hessen, rund 55.000 (circa 19 Prozent) davon befinden sich aktuell in der Notbetreuung. Die Hessische Landesregierung wird den beschlossenen Rahmen zeitnah in einer Verordnung festhalten. „Bei rund 4.300 Kindertagesstätten in Hessen ist es besonders wichtig, den Kommunen den Gestaltungsspielraum zu lassen, den sie benötigen, um die Betreuungsnachfrage und Hygieneregelungen gleichermaßen zu berücksichtigen“, sagt der Sozialminister. „Unser Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die frühkindliche Bildung in Hessen wieder möglichst allen Familien zu ermöglichen. Das Virus ist jedoch noch immer aktiv, daher kommt es auch in Hessen weiterhin zu Einschränkungen des Regelbetriebs“, so Klose.

Die Landkreise wurden in den Gesprächen durch den Präsidenten des Hessischen Landkreistags, dem Fuldaer Landrat Bernd Woide, vertreten. Er begrüßte die verabredeten Lockerungen. „Mit dieser weitergehenden Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen wird ein maß- und verantwortungsvoller Weg beschritten, der einerseits den Eltern und Kindern eine Betreuungsperspektive bietet aber andererseits zugleich dem Gesundheitsschutz von Kindern und Fachkräften oberste Priorität einräumt“, so Woide.

Der Präsident des Hessischen Städtetages, Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle, zeigte sich ebenfalls sehr zufrieden mit den Ergebnissen der Verhandlungen. „Wir freuen uns, dass Land und Kommunen im Dialog gemeinsam einen Weg gefunden haben, wie wir Kindern und Eltern ab dem 2. Juni 2020 realistische und für sie brauchbare Betreuungszeiten anbieten können. Damit können wir vor Ort eine sozial gerechte Auswahl entsprechend dem vorhandenen Personal vornehmen", sagte Christian Geselle. „Jetzt müssen wir alles daransetzen, dass wir den Virus so schnell als möglich eindämmen, damit wir bald wieder den Regelbetrieb zu 100 Prozent erreichen können", so der Präsident des Hessischen Städtetags.

„Diese Erweiterung der eingeschränkten Kinderbetreuung ist aus unserer Sicht ein schwieriger Kompromiss zwischen den nach wie vor bestehenden Notwendigkeiten des Infektionsschutzes und den schnell wachsenden Erwartungen nach weitergehenden Öffnungen der Betreuungsangebote. Angesichts von Lockerungen in vielen anderen Bereichen spüren wir in den Rathäusern einen hohen Rechtfertigungsdruck, tragen diesen Kompromiss aber trotzdem mit“, sagte der Präsident Dr. Thomas Stöhr für den Hessischen Städte- und Gemeindebund.

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