Montag: Gesundheitsamt meldet Corona-Fälle in drei Schulen

Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr hat neue Coronavirus-Fälle an Schulen registriert. Davon betroffen sind in Gelnhausen die Beruflichen Schulen, in Schlüchtern die Heinrich-Hehrmann-Schule und die Hans-Elm-Schule in Sinntal. Es handelt sich auch hier jeweils um Einzelfälle und nicht um Ausbrüche. Die Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis hat sich inzwischen deutlich unter der Marke von 100 stabilisiert, doch ein wesentlicher Rückgang war in den vergangenen Tagen nicht mehr zu verzeichnen. Aber seit Sonntag ist die „Corona-Notbremse“ des Bundes auch im Main-Kinzig-Kreis ausgelaufen. Damit gelten wieder die Bestimmungen und Auflagen der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stufe 1) sowie die Einrichtungsschutzverordnung des Landes Hessen. Vor diesem Hintergrund der „erweiterten Bewegungsfreiheit“ appelliert die Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler (SPD) an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin eine hohe Sorgfalt im täglichen Umgang zu praktizieren. Es sei absolut nicht die Zeit, um das gesundheitliche Risiko zu unterschätzen. Das gemeinsame Ziel sollte es bleiben, die Übertragungen deutlich zu senken und im Main-Kinzig-Kreis eine Inzidenz von unter 50 zu erreichen. Frühestens dann könne von einer relativen Kontrolle über das Coronavirus gesprochen werden. Wie das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr mitteilt, greifen die nächsten Veränderungen erst unter einer Inzidenz von weniger als 50 oder wenn die aktuelle Stufe 1 (weniger als 100) für „weitere 14 Tage“ bestätigt wurde. Unabhängig davon ist weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit geboten entsprechend der bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. Auch das regelmäßige Testen sorge für zusätzliche Sicherheit Zudem wird zum Zweck der Zugangskontrolle und der Kontaktnachverfolgung die Nutzung entsprechender Apps empfohlen. Favorisiert wird dabei die DAICY-App, aber auch Luca und die Corona-Warn-App des Bundes sind sinnvolle Optionen. Die detaillierten Auflagen und Ausführungsbestimmungen finden sich auf den Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darin ist unter anderem aufgeführt das Ende der nächtlichen Ausgangssperre sowie die kontrollierte Öffnung der Gastronomie im Außenbereich. Auch begrenzte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen. In den Kindergärten kann wieder ein eingeschränkter „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ beginnen und an den Schulen der Präsenzunterricht.

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