Behördlich genehmigte Tötung von Schwarzstorch und Rotmilan?

Flörsbachtal
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"In einer monatelangen Untersuchung wurden durch die Vogelexperten des anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbandes Gegenwind Flörsbachtal e.V. sowie einem anerkannten Gutachter das Vorkommen der streng geschützten Arten Schwarzstorch, Rotmilan und Wespenbussard am Rosskopf in Hessen und im angrenzenden bayrischen Auratal belegt", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal e.V..



Und weiter: "Schwarzstörche und Rotmilane besetzen bereits in den ersten Märztagen nach einem anstrengenden Flug aus ihren Winterquartieren in Spanien und Afrika wieder ihre Reviere rund um Flörsbachtal und Aura. Die Wälder des hessischen und bayrischen Spessart bieten ideale Nahrungs- und Brutstätten in Deutschlands größten weitgehend unzerschnitten Laubmischwaldgebiet. Eine ideale Thermik über den Waldgebieten lässt die Vögel auch weiter entfernt gelegene Nahrungsgebiete einfach erreichen. Im Laufe der langjährig durchgeführten Beobachtungen ist eine vermehrte Neuansiedlung an Brutpaaren festzustellen. Die idealen Lebensbedingungen sichern die Lebensgrundlagen der windkraftsensiblen Tiere, der Bestand erholt sich zusehends und besetzt den Luftraum um und über den Wald flächendeckend.

Aber frei nach Schiller " Es kann der friedlichste nicht in Ruhe Leben, wenn es der Windkraftindustrie nicht gefällt" sollen Windräder diesen Natur- und Artenschutzraum zerstören. Die Baugenehmigung der Windkraftanlagen am Rosskopf basiert nach der Auswertung den aktuellen Untersuchungen offensichtlich auf reinen Gefälligkeitsgutachten. Die Beobachtungszeiträume der von Juwi anheuerten Gutachter umfassen nur einen Bruchteil der von der Bürgerinitiative aufgewendeten Zeit. Die Folge sind, nach statistischer Logik, lückenhafte Erfassungen. Die Arbeit der BI hat im Laufe der mittlerweile 7 Jahre andauernden Untersuchungs- und Genehmigungsphase bereits mehrfach fehlerhafte Gutachten aufgedeckt was für den Projektierer JUWI und dessen Miteigentümer Kreiswerke MKK erhebliche Nachuntersuchungen zur Folge hatte. Im Ergebnis wurden von ursprünglich 12 beantragten Anlagen nur noch 6 genehmigt. Selbst JUWI hat in einem Schreiben an das Regierungspräsidium eingestehen müssen, dass keine der noch verbliebenen 6 Anlagen Naturschutzfachlich genehmigungsfähig ist. Nur schnelle politische Hilfe durch Anpassung von Verwaltungsvorschriften hat die Genehmigung dann letztendlich möglich gemacht. Die vorliegenden aktuellen Datenerhebungen der BI belegen jedoch schlüssig, dass Schwarzstorch und Rotmilan den Luftraum über den genehmigten Windkraftanlagen nach wie vor als ihr Revier betrachten und regelmäßig zur Nahrungssuche überfliegen. Damit besteht ein "in der Juristensprache "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" für die besonders scheuen und windkraftsensiblen streng geschützten Großvögel. Dieser Tatbestand ist als Straftatbestand zu werten und ist so im Gesetz verankert. Das aktuelle Gutachten wird nun dem Verwaltungsgericht in Frankfurt übergeben und in den laufenden Gerichtsprozess einfließen. Deutschland verstößt mit seiner derzeitigen Genehmigungspraxis gegen sämtliche internationale Abkommen sowie nationale und europarechtliche Verpflichtungen im Naturschutz!"


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