Bad Orb: Erst gelacht und dann in den Knast

Bad Orb
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Das Lachen gründlich vergangen ist einem 39-jährigen Angeklagten aus Bad Orb während der zwei Verhandlungstage im Amtsgericht Gelnhausen. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf ihm unter anderem Körperverletzung in mehreren Fällen, Betrug und Einbruch vor, was er zu Verhandlungsbeginn alles abstritt und die Zeugenaussagen meist grinsend verfolgte. Die Quittung gab’s ganz am Ende: 18 Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.



Nicht nachgewiesen werden konnte ihm lediglich der Einbruch. Der Geschädigte sagte aus, dass die beim Angeklagten gefundenen Sachen nicht seine wären und er inzwischen wisse, wer für die Tat verantwortlich sei. Letztlich unstreitig war der Betrug: Der 39-Jährige kaufte für das Arrangement „Champagner-Träume“ in einem Bad Orber Hotel im Frühjahr 2017 in dessen Online-Shop Gutscheine und löste diese direkt am nächsten Tag ein. Aufgrund fehlender Kontodeckung lief die Abbuchung des Hotels ins Leere, trotzdem genoss der Angeklagte sämtliche Vorzüge in der Einrichtung gehobener Klasse, in der er sich zudem auch noch nicht mit seinem richtigen Namen eingebucht hatte. Besonders dreist: Sechs Wochen später versuchte er den gleichen Trick noch einmal, flog aber auf.

Als erwiesen sah das Gericht auch die zweifache gefährliche Körperverletzung an, die er seiner damaligen Freundin zugefügt hatte. Einmal verletzte er sie mit dem Schaft eines Samurai-Schwertes im Gesicht, beim anderen Mal setzte er eine Alu- oder Eisenstange ein. Die 37-Jährige aus Bad Orb berichtete von zahlreichen tätlichen Auseinandersetzungen während der Beziehung, war trotzdem eine Woche vor der Verhandlung noch mit ihm schwimmen. Warum? „Weil ich ihn doch immer noch liebe.“

Die vorsätzliche Körperverletzung fügte der bereits zehnfach vorbestrafte Angeklagte einem „Freund“ zu, den er gegen Kopf und Unterleib schlug und ihn zudem noch eine Stunde lang gegen seinen Willen in der Wohnung festhielt. Fast schon nebensächlich war seine Tour auf einem Motorroller durch die Kurstadt, für den er keinen Führerschein hatte.

Einigkeit herrschte zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, dass es für den Hartz IV-Empfänger keine positive Sozialprognose gibt, zumal er in seinem Umfeld in Bad Orb Angst und Schrecken verbreiten soll. Das Gericht blieb daher zwar einen Monat unter der Forderung der Anklage, schloss sich aber der Verweigerung einer Bewährung an. Außerdem wurde eine neunmonatige Führerscheinsperre verhängt.


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