Klinik-Aufnahme hätte Maximilian das Leben gerettet

Bad Orb
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Fast fünf Jahre nach dem Tod des dreijährigen Maximilian aus Bad Orb saßen sich in dieser Woche zum ersten Mal die Eltern Tanja und Christian Gethöffer sowie ein Arzt und zwei Ärztinnen aus dem Klinikum Hanau gegenüber. Vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hanau soll geklärt werden, ob der Junge im Klinikum Hanau hätte stationär aufgenommen werden müssen und somit möglicherweise sein Tod hätte verhindert werden können.



maximilianbadorb.jpg

Erstmals mussten sich dabei auch die Ärzte öffentlich zu den Vorwürfen äußern. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte nach langwierigen Ermittlungen keine Anklage erhoben (hiergegen läuft ein Widerspruchsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt), somit bleibt den Eltern zunächst nur der zivilrechtliche Weg. Hier müssen sie Schmerzensgeld geltend machen, erklärten aber vor Gericht, dass dieses Geld für sie keine Rolle spiele. Nachfolgend eine Rekonstruktion der Ereignisse mit den Aussagen in der Verhandlung im Landgericht Hanau.

29. Januar 2014: Maximilian wird am Vormittag von seinen Eltern in das Ambulante Operationszentrum in Hanau gebracht. Geplant ist eine Operation an den Rachenmandeln (Polypen). Die Ärzte verabreichen ihm vor der Narkose das Mittel Dormicum als Saft zur Beruhigung. Der Dreijährige schläft ein, dabei treten Atemprobleme auf. Die Ärzte machen ein Video von dem Jungen und sagen die geplante Operation ab. Stattdessen rufen sie einen Rettungswagen und lassen Maximilian in die Kindernotfallambulanz des Klinikums Hanau einliefern.

Dort wird der Dreijährige von einer Ärztin und einer Krankenschwester in Empfang genommen. „Der Junge war in einem guten Allgemeinzustand, Maximilian ging es gut“, lief er laut Aussage der Ärztin später im Flur der Notaufnahme umher. Auch die Vitalparameter, von der Krankenschwester überprüft, seien normal gewesen. Festgestellt habe sie vergrößerte Mandeln, was zur an diesem Tag geplanten Operation gepasst habe, so die Ärztin weiter. Dennoch habe sie Maximilian zur Überwachung aufnehmen wollen und daher begonnen, den Aufnahmebogen für das Klinikum Hanau auszufüllen. Da sie damals nicht viel Erfahrung mit den Nebenwirkungen von Dormicum gehabt habe, habe sie beim an diesem Tag zuständigen Oberarzt für die Notfallambulanz, zugleich Chefarzt der Kinderklinik, nachgefragt. „Ich habe empfohlen, dass das Kind bleiben soll“, sagte dieser vor Gericht aus, zudem habe er die Ärztin aufgefordert, die Eltern dazu zu bewegen, das Kind dazulassen. Das hätten die Eltern allerdings nicht gewollt, so die Ärztin. Wenig später ist Maximilian wieder auf dem Weg zurück nach Bad Orb, vorher unterschreiben die Eltern, dass sie die Klinik auf eigene Verantwortung und gegen den ärztlichen Rat verlassen haben. Die Eltern habe sie, so die Ärztin weiter, auch darüber aufgeklärt, dass ihre Entscheidung potentiell den Tod zur Folge habe könne, allerdings sei dies Standard in solchen Fällen.

Tanja Gethöffer bestreitet die Unterschrift nicht, beschreibt die Situation aber anders: „Die Ärztin hat mir gesagt, sie könne Maximilian aufnehmen, würde ihn dann aber nur für eine Nacht auf ein Zimmer legen und am nächsten Tag wieder nach Hause schicken.“ Die geplante Operation sei im Klinikum kurzfristig nicht möglich, da es sich um keinen Notfall handele und der Operationsplan nicht so schnell angepasst werden könne. Stattdessen habe ihr die Ärztin empfohlen, den Mund von Maximilian mit einem Pflaster zuzukleben, damit er lerne, durch die Nase zu atmen. Dies habe sie erst kurz zuvor auf einer Fortbildung gelernt, möglicherweise sei dann gar keine Operation mehr nötig, berichtet die Mutter weiter aus dem Gespräch mit der Ärztin, der sie auch gesagt habe, dass ihr Sohn jede Nacht mit diesen Atemproblemen kämpfe. Und nach dem Telefonat mit dem Oberarzt sei ihr erklärt worden, dass auch dieser eine Aufnahme des Kindes im Klinikum nicht für notwendig erachte. „Wir dachten danach, es sei keine dringende Versorgung notwendig, sonst hätte ich meinen Sohn doch nicht mit nach Hause genommen“, sei die Unterschrift für sie dann nur eine Formalie gewesen, da die Ärztin ihr gesagt habe, dass dies immer notwendig sei, wenn ein Patient mit dem Rettungswagen eingeliefert wurde und keine stationäre Aufnahme erfolge. Auf Nachfrage bestätigt die Ärztin, dass sie damals tatsächlich kurz vorher auf einer Fortbildung war und ein Professor aus Australien über eine Verbesserung bei Atemproblemen gesprochen habe, wenn man bei vergrößerten Mandeln durch die Nase atme.

Laut Aussage des Sachverständigen war an diesem Tag klar die Indikation gegeben, dass das Kind stationär aufgenommen wird, um es zu überwachen. Insbesondere auch, weil die Mutter darauf hingewiesen habe, dass der Junge jede Nacht so atme. Zudem hätte es auch sein können, dass der Dreijährige aufgrund des Beruhigungsmittels relativ zeitnah wieder eingeschlafen wäre und die Atemprobleme dann erneut zum Vorschein gekommen wären. Eine Notwendigkeit, die Aufnahme im Klinikum durch die Ärztin per Jugendamt oder Gericht zu erwirken, sieht er nicht. Allerdings sei es üblich, dass man Rücksprache mit dem Arzt halte, der die Einlieferung angeordnet habe, wenn ein Patient aus der Notaufnahme nicht stationär aufgenommen werde. Dieses Gespräch zwischen der Ärztin und den Medizinern im Ambulanten Operationszentrum hat nicht stattgefunden. Der Vater Christian Gethöffer sagte aus, dass er in der Notfallambulanz ein Gespräch mitbekommen habe, in dem es hieß, „dass die da immer überreagieren würden“. Gemeint gewesen sein sollen die Ärzte im Ambulanten Operationszentrum.

Das Video: Auf der Heimfahrt nach Bad Orb schicken die Ärzte aus dem Ambulanten Operationszentrum Tanja Gethöffer das Video, das sie vor der geplanten Operation von Maximilian aufgenommen hatten. Darauf ist ihr Sohn schwer atmend zu sehen. Der Oberarzt bezeichnet das Video in der Verhandlung als „krass“, gesehen hatte er dies allerdings erst nach dem Tod von Maximilian. Der Sachverständige, von der Staatsanwaltschaft Hanau in diesem Fall mit einer Begutachtung beauftragt, hat das Video laut eigener Aussage noch nie gesehen.6. Februar 2014: Am nächsten Tag hat Maximilian eine Operationstermin im Klinikum Hanau, die Mutter bringt ihn einen Tag früher. Ihr Kinderarzt habe dies vorab mit dem Chefarzt der Kinderklinik so vereinbart, erklärte sie vor Gericht. Die Aufnahme übernimmt wieder eine junge Ärztin, die Vorgeschichte des Jungen sei ihr nicht bekannt gewesen, sagt sie aus. Sie untersucht ihn, stellt erhöhte Temperatur im niedrigen Bereich sowie eine verschleimte Nase fest. Vor allem sei Maximilian sehr still und blass gewesen: „Da war meine Schlussfolgerung daraus, dass er krank und eine Operation nicht möglich ist.“ Ein Brief vom Kinderarzt über die Operations-Fähigkeit des Kindes sei ihr nicht vorgelegt worden. Zudem habe ihr die Mutter gesagt, dass der Dreijährige nachts immer schlimm atmen würde.

„Meinem Sohn ging es nicht gut“, erinnert sich Tanja Gethöffer an diesen Tag zurück. Vormittags sei sie beim Kinderarzt gewesen, dieser habe ein Rasseln auf der Lunge festgestellt. Zudem habe er gesagt, dass der Junge in der Klinik geröntgt werden müsse und sie ihn dort endlich operieren sollten. Die Ärztin sagte aus, dass sie auch die Lunge untersucht und kein Rasseln festgestellt habe. Laut Tanja Gethöffer fuhr ihr damals 18-jähriger Sohn sie und Maximilian ins Klinikum Hanau und kam laut ihrer Aussage auch mit in den Untersuchungsraum. Die Ärztin sagte später aus, dass sie die weitere Person im Raum als Ehemann von Tanja Gethöffer in Erinnerung hat. Uneinigkeit herrscht auch über das Video: Die Mutter behauptet, dass sie es der Ärztin gezeigt hat, die Medizinerin bestreitet dies.

„Sie hat gesagt, nehmen sie das Kind wieder mit nach Hause, die Operation sei aufgrund der erhöhten Temperatur nicht möglich“, verlässt Tanja Gethöffer den Untersuchungsraum, geht in die HNO-Abteilung des Klinikum Hanaus und macht dort am Empfang einen neuen OP-Termin aus. In der Verhandlung legte der Anwalt der Eltern einen Arztbrief vor, angeblich unterschrieben von der Ärztin. Darauf soll „Schlafapnoe-Syndrom“ als Diagnose festgestellt sein. Laut Sachverständigem wäre diese Diagnose ein Grund für eine stationäre Aufnahme von Maximilian gewesen.

In der Nacht zum 7. Februar 2014 setzt bei Maximilian die Atmung aus, mit einem Rettungshubschrauber wird er ins Uniklinikum Frankfurt geflogen. Dort stirbt er am 9. Februar 2014, laut Obduktion an einer Bauchfellentzündung. Dieses Ergebnis ist nach Angaben des Sachverständigen als einzige Todesursache aber nicht eindeutig. Und er sagt: Eine stationäre Aufnahme am 6. Februar 2014 im Klinikum Hanau hätte ihm „mit größter Wahrscheinlichkeit“ das Leben gerettet. Grundsätzlich erklärt der Mediziner auch, dass es eine hohe Wertigkeit habe, wenn die Eltern sagen würde, dass etwas mit dem Kind nicht stimmen würde. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Hanau hat keinen weiteren mündlichen Verhandlungstermin anberaumt. Ein Urteil wurde für Ende Februar/Anfang März angekündigt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de