Neues Ortsgerichtsmitglied gesucht

Bad Orb
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Für das Ortsgericht Bad Orb wird die Bestellung eines neuen Ortsgerichtsmitgliedes erforderlich.



Das neue Ortsgerichtsmitglied soll nach Möglichkeit im Verhinderungsfall den Ortsgerichtsvorsteher vertreten.

Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Bewerber sollten deshalb über Kenntnisse zur Schätzung von Grundstücken, Immobilien und Kenntnisse im Erbrecht verfügen. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie unbescholten und lebenserfahren sind.

Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Gemäß § 7 Ortgerichtsgesetz werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Gemeinde hat hierzu dem Amtsgericht die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind.

Personen, die sich für das Amt der Ortsgerichtsschöffin/des Ortsgerichtsschöffen interessieren, werden gebeten, bis spätestens 09.12.2019 ihre formlose schriftliche Bewerbung bei dem Magistrat der Kurstadt Bad Orb, Zentrale Dienste, Frankfurter Straße 2. 63619 Bad Orb einzureichen. Für weitere Auskünfte und Fragen können sich Interessierte an Herrn Stefan Schreiber, Tel-Nr. 06052-86121, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.


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