Umgestaltung des Marktplatzes und Konzept für altes Rathaus

Bad Orb
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Im November 2018 ist die Kurstadt Bad Orb mit dem geplanten Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ in das Bund-Länder-Programm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ aufgenommen worden.



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Unter aktiver Beteiligung der Bürger und der Stadtverwaltung wurde im Jahr 2019 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Dieses liegt nun dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Anerkennung vor.

Im Mittelpunkt des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ (vorher: „Aktive Kernbereiche in Hessen“) steht die lebendige und vielfältige Gestaltung von Innenstädten und Ortszentren. So sollen während des zehnjährigen Förderzeitraums Kommunen bei Maßnahmen zugunsten des Wohnens, einer stabilen Wirtschaft in Kleingewerbe, Handel, Gastronomie und Dienstleistung sowie moderner Infrastruktur- und Versorgungsangebote unterstützt werden. Auch Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz sowie attraktive Grün- und Freiflächen spielen hinsichtlich eines gesunden Stadtklimas sowie für die Steigerung der Lebensqualität in den Zentren eine wichtige Rolle.

Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) durch die Bietergemeinschaft GSW Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH – Planergruppe ROB GmbH erstellt. Innerhalb des ISEKs wurden alle relevanten Themengebiete als Bestand ermittelt und analysiert. Unter Einbezug der Bevölkerung wurden Stärken und Schwächen des Kernbereichs Bad Orb herausgearbeitet, Ziele formuliert und 45 Einzelmaßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität des Kernbereichs Bad Orb entwickelt. Einen bedeutenden Grundstein hierfür hat bereits das im Jahr 2017 entwickelte Stadtleitbild gelegt. Die Ergebnisse dieses Prozesses fanden unmittelbar Eingang in die Entwicklung des ISEKs. Das ISEK wurde am 15.11.2019 dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Anerkennung vorgelegt. Die Anerkennung durch das Ministerium wird frühestens im April 2020 erfolgen. Anschließend müssen das ISEK und das Fördergebiet durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb beschlossen werden. Ein solcher Beschluss ist noch vor der politischen Sommerpause 2020 geplant.

Die Umsetzung der in dem ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen wird bereits jetzt aktiv von der Stadtverwaltung und der von der Stadt Bad Orb mit der Durchführung des Kernbereichsmanagements beauftragten Bietergemeinschaft GSW Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH - Planergruppe ROB GmbH vorbereitet. Die Angebotsaufforderungen für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen „Erstellung einer ökologischen Baufibel“, „Erstellung einer Gestaltungsfibel“, „Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftungskonzeptes“, „Erstellung eines Rad- und Fußwegekonzeptes“ sowie „Erstellung eines Konzeptes zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ wurden bereits an ausgewählte, qualifizierte Büros aus den Bereichen Städtebau und Verkehrsplanung versandt. Die Beauftragung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Anerkennung des ISEKs durch das Ministerium vorliegt.

Wie bereits im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 28.10.2019 erörtert, können innerhalb des geplanten Fördergebietes Fördermittel für private Investitionen beantragt werden. Zu diesem Zweck werden derzeit durch das Kernbereichsmanagement in Abstimmung mit der Stadtverwaltung die Anreizförderungen zu den Themen „Umnutzung von leerstehenden Gewerbeflächen als Wohnraum im Bereich der Kanalstraße und sonstigen Seitenstraßen“, „klimaverbesserndes Bauen im Privatsektor“, „Entsiegelung von privaten Freiflächen“, „Fassadengestaltung“ sowie „Attraktivierung von Geschäftsflächen und Herstellung von zeitgemäßem Wohnraum“ vorbereitet. Sobald die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb das ISEK und das Fördergebiet beschlossen haben und die entsprechenden Anreizförderprogramme aufgelegt sind, können Fördermittel auf der Grundlage der genannten Anreizförderungen beantragt werden. Wichtig ist, dass mit der Maßnahmenumsetzung vor Beantragung der Fördermittel noch nicht begonnen wurde. Eine Förderung von privaten Maßnahmen ist ab Herbst 2020 geplant. Die Stadtverwaltung und das Kernbereichsmanagement werden rechtzeitig darüber informieren.

Die Voraussetzung für die Umsetzung der im ISEK benannten Einzelmaßnahmen stellt die Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen dar. Zu diesem Zweck wird am Anfang eines jeden Jahres ein Förderantrag für das laufende Programmjahr gestellt. Das Kernbereichsmanagement bereitet derzeit den Förderantrag 2020 in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung vor. Die Abgabe muss bis zum 01.03.2020 erfolgen.

Auch die im Rahmen der Erarbeitung des ISEKs gebildeten „Lokalen Partnerschaften“ werden aktiv in die Umsetzung der Einzelmaßnahmen einbezogen. Bei den „Lokalen Partnerschaften“ handelt es sich um ein Gremium, das aus öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren vor Ort gebildet wurde. Das gebildete Gremium ist ein wichtiger Bestandteil des Prozesses, um die betroffenen Interessengruppen frühzeitig miteinzubeziehen und einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Die „Lokalen Partnerschaften“ wirken beratend und initiierend am gesamten Prozess der „Lebendigen Zentren“ mit. Die „Lokalen Partnerschaften“ sollen vier Mal im Jahr tagen. In einer ersten Sitzung der „Lokalen Partnerschaften“ im Februar diesen Jahres, sollen die in den Förderantrag 2020 aufzunehmenden Einzelmaßnahmen besprochen werden.

Für die Entwicklung des „Kernbereichs Bad Orb“ wichtige Einzelmaßnahmen, die im Jahr 2020 angestoßen werden sollen, stellen die Umgestaltung des Marktplatzes sowie die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das alte Rathaus dar. Für das alte Rathaus soll gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.10.2019 ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden mit dem Ziel, eine Nutzung bzw. ein Nutzungskonzept für das alte Rathaus zu entwickeln. Beiden Einzelmaßnahmen wird im Förderantrag 2020 eine hohe Priorität zugewiesen. Die Umsetzung ist abhängig von der Bewilligung der für die Umsetzung erforderlichen Fördermittel.

Auch bei der Neugestaltung des Salinenplatzes geht es voran. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat in ihrer Sitzung vom 20.03.2019 dem Entwurfskonzept der Götte Landschaftsarchitekten GmbH im Grundsatz zugestimmt. Aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften ist es erforderlich, eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen. Diese wird derzeit durch einen Rechtsanwalt in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Kernbereichsmanagement durchgeführt. Die Beauftragung eines Planungsbüros ist für März 2020 geplant.


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