Die Beweggründe sind sowohl Umsatzeinbußen als auch enormer Rückgang des Fußgängerverkehrs. Die Gewerbetreibenden berichteten, dass es sich in der kurzen Öffnungsphase im Sommer gezeigt hatte, dass der Kundenstrom in diesem Zeitraum deutlich angestiegen war und sich wie erwünscht gleichmäßiger auf den Tag verteilte.
In Anlehnung an die im Frühsommer durchgeführte städtische Umfrage, die eine Öffnungszeit der Hauptstraße bis 13 Uhr ergab, hat der Magistrat folgenden Kompromiss beschlossen:
⦁ Öffnung der Hauptstraße von Montag-Freitag von 7-18 Uhr, am Samstag von 7-13 Uhr
⦁ Diese Öffnung gilt für den Zeitraum, der sich mit der „Winterzeit“ deckt. In der „Sommerzeit“ wird die Öffnungszeit auf 13 Uhr begrenzt, sodass öffentliche Plätze beispielsweise für die Außengastronomie genutzt werden können.
Die neue Verkehrsanordnung gilt ab 01.12.2020.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de