Dennoch war es Richter Andreas Weiß unter diesen Voraussetzungen nicht möglich, zu verhandeln. Aber er konnte in Absprache mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau einen Strafbefehl verhängen, der dem Beschuldigten aus Bad Soden-Salmünster jetzt per Post zugestellt wird. Und der beinhaltet eine deutliche Sanktion: Zehn Monate Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er 50 Sozialstunden ableisten.
Weil der 23-Jährige aber bereits kürzlich ebenfalls wegen Körperverletzung und zudem Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, die allerdings noch nicht bezahlt wurde, verhängte der Vorsitzende eine Gesamtstrafe von elf Monaten.
Täter und Opfer kannten sich offenbar, als sie am 1. November 2020 in der Frankfurter Straße in Salmünster aufeinandertrafen. Aus unbekannten Gründen kam es dabei zu einem verbalen Schlagabtausch. Dieser mündete darin, dass der Beschuldigte ein Messer zog und auf den Oberarm des Opfers einstach. Die Attacke war so heftig, dass dabei die zwölf Zentimeter lange Klinge abbrach. Die Klinge fand sich später in der Jacke des Opfers erst bei der Versorgung durch einen Arzt wieder. / hd
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