Tödlicher Unfall in Salmünster: Opfer soll Schülerin missbraucht haben

Bad Soden-Salmünster
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Neue Hintergründe zu dem tödlichen Unfall am Montag in Bad Soden-Salmünster: Das 44-jährige Opfer hätte sich am Mittwoch wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen vor dem Landgericht Hanau verantworten müssen. Der Musiklehrer soll eine Beziehung mit einer minderjährigen Schülerin eingegangen sein. Möglicherweise hat er sich nun selbst einer Strafverfolgung entzogen.



Der Unfall ereignete sich am Montagmorgen auf der Landesstraße 3178 zwischen dem Stadtteil Alsberg und der Kreuzung „Merneser Heiligen“. Der 44-Jährige war mit seinem Toyota auf gerader Strecke gegen einen Baum geprallt und vermutlich sofort tot. Schon kurze Zeit später kam der Verdacht auf, dass der Wagen absichtlich gegen den Baum gelenkt worden sein könnte. Laut einem Sprecher des Polizeipräsidiums Südosthessen ist es derzeit allerdings noch zu früh, weitere Angaben zum Unfallhergang zu machen. Zunächst soll das Gutachten abgewartet werden, das ein Sachverständiger, der wie bei tödlichen Unfällen üblich zur Unfallaufnahme hinzugezogen wurde, anfertigen wird.

Vor der Großen Jugendkammer am Landgericht Hanau hätte am Mittwochmorgen um 9.30 Uhr der Prozess gegen den 44-Jährigen aus Bad Soden-Salmünster begonnen. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte auf Anfrage die Absage des zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzten Termins. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau soll der Musiklehrer im Schuldienst mit einer Schülerin eine Beziehung eingegangen sein. Angeklagt waren insgesamt zwölf Fälle zwischen dem 30. Oktober 2015 und 21. Dezember 2015, in diesem Zeitraum soll es auch zu sexuellen Kontakten gekommen sein. Die Schülerin war zu dieser Zeit 15 Jahre alt, die Beziehung zwischen beiden soll allerdings bereits früher begonnen haben. Den Kontakt zu dem Mädchen soll der deutlich ältere Mann, selbst vierfacher Familienvater und in den vergangenen Jahren auch als Dirigent von verschiedenen Orchestern im Main-Kinzig-Kreis aktiv, in seiner Funktion als Chorleiter an der Schule aufgebaut haben.

Angeklagt war er wegen sexuellen Handlungen mit einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung und zur Betreuung anvertraut war. Der Strafrahmen bewegt sich in solchen Fällen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug.


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