Trotz Annäherungsverbot: Vater taucht am Kindergarten auf

Bad Soden-Salmünster
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Das Familiengericht Gelnhausen hatte Ende 2018 einem 27-jährigen Mann aus Bad Soden-Salmünster die Kontaktaufnahme zu seinen Kindern untersagt, weil er handgreiflich gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter der Kinder geworden war.



Dennoch tauchte er im Januar dieses Jahres am Kindergarten auf, um seinen Nachwuchs zu sehen. Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte ihn deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Gewaltenschutzgesetzes angeklagt, für eine Verurteilung im Amtsgericht Gelnhausen reichte es allerdings nicht.

Denn: Die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass der 27-Jährige auch tatsächlich von der Entscheidung des Familiengerichts erfahren hatte. Für die Zustellung des Annäherungsverbotes, bei dem neben der Wohnung auch mehrere Einrichtungen wie der Kindergarten aufgeführt waren, wäre nämlich die Antragstellerin, also die Mutter der Kinder, zuständig gewesen. Eine erforderliche Zustellung über einen Gerichtsvollzieher war allerdings nicht erfolgt. Und der 27-Jährige behauptete: „Ich habe davon nichts gewusst.“ Das Verfahren gegen ihn wurde daher vom Gericht auf Staatskosten eingestellt.


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