Kindertagesstätten nehmen am 2. Juni eingeschränkten Regelbetrieb auf

Bad Soden-Salmünster
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Ab dem Dienstag, 2. Juni, dürfen die Kindertagesstätten in Hessen wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen. Die Rahmenbedingungen dafür hat das Land Hessen in dieser Woche veröffentlicht.



Auf dieser Basis hat nun die Stadt Bad Soden-Salmünster zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ein Konzept für die Kindertagestätten in Bad Soden-Salmünster entwickelt mit dem Ziel, einerseits den Infektionsschutz zu berücksichtigen, d.h. die Gruppengröße zu reduzieren und andererseits möglichst viele Kinder zu betreuen. „Alle Eltern warten auf die Entscheidung darüber, ab wann die Kinder wieder in den Tageseinrichtungen betreut werden können“, führt Bürgermeister Dominik Brasch aus. „Die hessische Landesregierung hat den Trägern der Einrichtungen nunmehr den Handlungsspielraum zur Umsetzung des Übergangs zur eingeschränkten Regelbetreuung gegeben. Die Kommunen stehen nunmehr vor der Aufgabe, die Interessen der Eltern und Kinder auf Betreuung mit denen des Einrichtungspersonals aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zu vereinbaren“ so Brasch weiter.

Der Aussage des Bürgermeisters kann entnommen werden, dass nicht alle Interessen und Wünsche erfüllt werden können. Dies hängt auch damit zusammen, dass die aufzustellenden Hygienekonzepte keinen Betrieb unter Volllast in den Tagesstätten zulassen. Die Einrichtungsträger in der Kurstadt haben sich gemeinsam darauf geeinigt, dass die Gruppengrößen halbiert werden. Zugleich sind auch die Fachkräfte und die Räume fest einzelnen Gruppen zugeordnet, so dass es im Falle einer Infektion nur eine relativ überschaubare Anzahl von Kindern und Erwachsenen betrifft. Eine U3-Betreuung wird vorerst weiterhin nur für Kinder mit Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz nach der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus angeboten. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist eine Betreuung im U3-Bereich vorerst noch nicht vorgesehen. Weiterhin wird der eingeschränkte Regelbetrieb vorerst nur halbtags bis max. 5 Stunden ohne die Verabreichung eines Mittagessens stattfinden. Die Einrichtungen selbst werden hier festlegen, ob die einzelnen Gruppen zeitversetzt, teils sogar auch mittags betreut werden.

„Wichtig bleibt festzuhalten, dass es ab dem 02. Juni zwei Betreuungsformen in den Kindertagesstätten geben wird. So werden die Kinder mit Anspruch auf eine Notbetreuung weiterhin in dem Umfang betreut, wie in den vergangen Wochen auch. Anrecht auf eine Notbetreuung haben

- Kinder von Eltern, die in sogenannten „systemrelevanten“ Berufen tätig sind, sofern auch der zweite Elternteil berufstätig ist, sowie berufstätige und studierende Alleinerziehende
- Kinder, bei denen das Jugendamt entschieden hat, dass die Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist
- Kinder mit einer Eingliederungshilfe gemäß SGB IX
- Kinder, bei denen die Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes infolge einer besonderen „Härte“ erforderlich ist

Die dann noch freien Plätze werden im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung in folgender Rangfolge vergeben:
- Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung (Nachweis durch Geburtsdatum)
- Geschwisterkinder von Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung
- Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
- Kinder aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien, die eine besondere Förderung bedürfen.
- Kinder aus Familien, die durch schwerwiegende Krankheitsfälle betroffen sind oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt haben
- Kinder psychisch kranker Eltern
- Kinder mit geringer Sprachkompetenz
- Kinder aus Familien mit erzieherischen Hilfen (Bescheid)
- Übrige Kinder

Im ersten Schritt sind bereits die Eltern der „Vorschulkinder“ durch die Träger schriftlich mit der Bitte um Rückmeldung, ob der zur Verfügung stehende Betreuungsplatz beansprucht wird, kontaktiert worden. Sollten danach noch freie Platzkapazitäten vorhanden sein, werden die Familien nach den o.g. Kriterien durch die Einrichtungsleitungen nacheinander hinsichtlich des Betreuungsbedarfs kontaktiert. Selbstverständlich werden alle Eltern zeitnah über zukünftige Änderungen informiert. „Wir wissen um die besondere Belastung aller Eltern und der unbefriedigende Betreuungssituation für viele von Ihnen. Deshalb werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen um im Rahmen unserer Möglichkeiten eine größtmögliche Anzahl an Kindern zu betreuen und stets hochflexibel und schnell auf die sich wechselnden Bedingungen reagieren zu können, sei es durch den Gesetzgeber oder bedingt durch medizinische Aspekte“ erklärt Bürgermeister Brasch die derzeitige Entscheidung.

„So hoffen wir, dass auch die Krippenbetreuung (U3) bald wieder aufgenommen werden kann und bitten weiterhin um das Verständnis der Eltern, die seit Wochen geduldig und aufopferungsvoll die einschränkenden Maßnahmen hingenommen haben. Danken möchte ich an dieser Stelle auch allen Erzieherinnen und Erziehern, den Kita-Leitungen und unseren Trägern, die mit uns partnerschaftlich alles versuchen um stufenweise wieder in den Alltag übergehen zu können. Allen Verantwortlichen ist dabei bewusst, dass wir weiterhin mit der Corona Pandemie umgehen und auch jederzeit mit einer Infektion in einer Einrichtung rechnen müssen. Wir setzen alles daran dies zu verhindern und gleichzeitig eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.“


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