Schlägerei in Schnellrestaurant: Freispruch trotz Gürtelschlag

Bad Soden-Salmünster
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Ein 21-jähriger Mann war vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dort räumte er auch eine körperliche Attacke gegen einen 27-Jährigen ein – wurde letztlich aber dennoch freigesprochen. Die Szenerie spielte sich vor gut eineinhalb Jahren mitten in Frankfurt auf der Zeil ab. Damals im November 2021 war der Angeklagte aus Bad Soden-Salmünster in den frühen Morgenstunden in ein Schnellrestaurant an der Konstablerwache gegangen – mit einem Bekannten, den er erst kurz vorher kennengelernt hatte.

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Zur selben Zeit hielt sich dort auch eine Gruppe junger Frauen und Männer auf, die einen Geburtstag feierten. Laut Anklage kam es zwischen beiden Parteien schon in der Bestell- und Bezahlschlange zu Reibereien. Diese setzte sich später draußen vor dem Eingang des Lokals fort. Dort zog der 21-Jährige plötzlich seinen Gürtel aus der Hose, drehte ihn herum, so dass die Schnalle am äußeren Ende war und schlug damit um sich. Mit dem harten Schlussstück traf er dabei einen 27-Jährigen am Kopf, der eine stark blutende Platzwunde an der Stirn davontrug.

Die Beteiligten aus den Gruppen lieferten vor Gericht zwei sehr verschiedene Versionen des Geschehens ab. Da war zunächst die Version des Angeklagten, der davon sprach, die anderen hätten sich über ihn lustig gemacht. Letztlich habe er sich von der Gruppe bedroht gefühlt und sich mit dem Gürtelschlag nur in Notwehr verteidigt. Sein Kumpel, ein 23-Jähriger aus Nidderau, war grundsätzlich nicht mit den Rahmenbedingungen vor Gericht einverstanden. Er fände es unmöglich, dass er in Deutschland dazu gezwungen werde, hier auszusagen. Der Hintergrund: Zu einem ersten Verhandlungstermin war er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht als Zeuge erschienen. Deswegen wurde er nun zum zweiten Termin polizeilich vorgeführt.

Nach seiner Erinnerung sei der Angeklagte „besoffen“ gewesen, er selbst aber nüchtern. Er habe versucht, seinen Kumpel aus dem Konflikt herauszuhalten. Dieser habe sich ruhig und friedlich verhalten, während von der anderen Seite die Provokationen ausgegangen seien. Um die angebliche Wahrheit seiner Aussagen zu unterstreichen, bot er immer wieder an, dies „bei Gott zu schwören“.

Die Teilnehmer der anderen Gruppe, die vorwiegend aus Polizeibeamten bestand, die privat unterwegs waren, und teilweise auch alkoholisiert waren, sahen das Geschehen völlig anders. Sie bezeichneten das Verhalten des Kurstädters von Anfang an als aggressiv. So habe er mehrfach Beleidigungen wie „Hurensöhne“ ausgestoßen und mit seinen Fäusten hantiert. Ein Zeuge bezeichnete es als „typisches Zeil-Verhalten“. Wegen seines Auftretens geleitete die Gruppe den Angeklagten schließlich vor die Tür des Restaurants, wo er dann mit dem Gürtel um sich schlug.

Nach Ansicht von Richter Christian Scheuermann sei es letztlich vor Gericht nicht gelungen, Licht in das Dunkel um das Geschehen zu bringen, besonders nicht in das, was dem Gürtelschlag unmittelbar vorausgegangen sei. Zudem stünden die Videoaufnahmen aus dem Lokal nicht mehr zur Verfügung. Letztlich hätten die beiden Parteien unterschiedliche Geschehensabläufe abgeliefert. Und es blieben für das Gericht Restzweifel, die nur zu einem Freispruch führen könnten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte gleichlautend plädiert. / hd


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