Gemeinde unterstützt Baumaßnahmen mit Rat und Geld

Biebergemünd
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Seit mittlerweile zehn Jahren sind die „Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Dorfkernsanierung in Biebergemünd“ in Kraft.

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Zahlreiche Biebergemünder Grundstückseigentümer in den Ortskernen haben in dieser Zeit bereits die kostenlosen Beratungen des von der Gemeinde Biebergemünd beauftragten Büros Klaus Heim GmbH in Anspruch genommen und mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde Biebergemünd Sanierungsmaßnahmen an Ihren Gebäuden durchgeführt.

Grundgedanke der Richtlinien ist, die Belebung der Ortskerne. Zentrales Thema ist hierbei die Erhaltung und Gestaltung von vorhandener Bausubstanz in den Ortskernen, zur Steigerung der allgemeinen Lebensqualität sowie der Bewahrung des kulturellen Erbes und der Erhaltung attraktiver Wohn- und Arbeitsstandorte. Die heute bereits gegenüber den Neubaugebieten weniger bevorzugten Dorfmitten werden stärker von der nachlassenden Nachfrage, von Leerständen und Immobilienpreisverfall betroffen sein. Es gilt daher, den Baubestand durch Umbau und Anpassung an neue Wohnbedürfnisse attraktiv zu machen und Baulücken im Ortskern zu aktivieren, damit das Leben wieder in die Herzen der Dörfer zurückgeholt wird.

Um dieses Ziel zu erreichen will die Gemeinde Biebergemünd auch weiterhin den Eigentümern der Gebäude in den festgelegten Ortskernen aller Ortsteile durch dieses Dorfkernsanierungs-Programm mit Rat und Geld unter die Arme greifen. Die Zuwendungen im Rahmen der Dorfkernsanierungs-Richtlinien der Gemeinde Biebergemünd sind in erster Linie für Maßnahmen an Gebäuden vorgesehen, die vor 1945 errichtet wurden sowie für die Schließung vorhandener Baulücken. Gefördert werden u. a. die Sanierung und Erneuerung von Dächern, Fassaden, Treppenanlagen, Geländern, Vordächer, Einfriedungen, Fenster, Türen und Toren, Wärmedämmung im Wandbereich, Trockenlegung von Wänden und Böden, Bebauung einer Baulücke, Ersatzbau für nicht mehr sanierungsfähige Gebäude, Neuordnungsmaßnahmen, der Ankauf von bebauten Grundstücken zur Eigennutzung sowie der Ausbau von Scheunen und Nebengebäuden.

Der Zuschuss für die Maßnahmen beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 15.000,00 €, bei einer Mindestinvestitionssumme von 2.000,00 €. Zum Ankauf von bebauten Grundstücken kann der maximale Förderbetrag zusätzlich gewährt werden. Vor Antragsstellung ist ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem Büro Klaus Heim GmbH zu führen. Die Maßnahmen dürfen erst nach Eingang eines Bewilligungsbescheides begonnen werden. Vorher entstandene Kosten sind nicht zuwendungsfähig.

Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung, Frau Geis, unter der Telefonnummer 06050/971725 informieren oder gleich einen kostenlosen Beratungstermin mit dem Büro Klaus Heim GmbH unter der Telefonnummer 06181/93710 vereinbaren. Weitere Informationen zum Biebergemünder Dorfkernsanierungsprogramm gibt´s auch im Internet unter www.biebergemuend.de


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