Streichung der Windkraftvorrangfläche beantragt

Biebergemünd
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Die Bürgerinitiative "Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur" unterstützt den Antrag der FWG Biebergemünd für eine Streichung der Windkraftvorrangfläche 2-308 oberhalb Breitenborn-Lützel aus dem aktuellen Entwurf des Regionalplans Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE).

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Diese Fläche war im Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde nicht enthalten, der erst im März 2018 vom Regierungspräsidium Darmstadt ohne Auflagen genehmigt wurde. Sie fand sich dann aber im Entwurf des Regionalplans im November 2018 wieder, der im Übrigen ebenfalls vom RP Darmstadt erstellt wurde. Das RP begründet die Ausweisung als Vorrangfläche unter anderem damit, dass der Biebergemünder Teilort Lützel mit seinen über 100 Einwohnern beim RP Darmstadt nicht als normale Siedlung geführt wird sondern als Splittersiedlung im Außenbereich. Diese Einstufung als Außenbereich führt dazu, dass Vorranggebiete für Windkraftanlagen in nur 600 m Entfernung zulässig sind. Bei einer Berücksichtigung des sonst notwendigen üblichen 1.000 m Abstands zu Wohngebieten wäre der noch verbleibende Rest der Fläche 2-308 deutlich zu klein für eine Ausweisung als Vorrangfläche. Der Gemeinde Biebergemünd ist dieses Problem der falschen Einstufung seit mehr als 20 Jahren bekannt. Allerdings wurde bisher nichts Substantielles dagegen unternommen, obwohl auch die BI seit 2012 immer wieder auf diese Problematik hingewiesen hatte.

Nachdem die von Bürgermeister Weber im Rahmen der BI Mitgliederversammlung im Januar zugesagte Intervention beim Regierungspräsidium Darmstadt für eine Streichung dieser Windkraftvorrangfläche ohne jegliches Ergebnis geblieben ist, muss die Gemeinde Biebergemünd jetzt mit mehr Nachdruck auf das Regierungspräsidium einwirken. Die BI fordert deshalb alle Mitglieder der Gemeindevertretung Biebergemünd auf, bei der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März dem Antrag der FWG zuzustimmen. „Es kann nicht sein, dass jetzt die Bürgerinnen und Bürger in den Teilorten Breitenborn und Lützel die Versäumnisse der Gemeinde der letzten zwanzig Jahre ausbaden müssen. Die Gemeinde muss nun endlich mit allergrößtem Nachdruck beim RP einfordern, dass der Teilort Lützel als normale Siedlung betrachtet wird“, fasst BI Vorstand Berthold Andres die Forderungen zusammen.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung der derzeitigen Situation in Biebergemünd - Lützel zeigt zweifelsfrei, dass die vom RP Darmstadt praktizierte Einstufung als Außenbereich rechtlich nicht haltbar ist. Offensichtlich ist aber der grünen Regierungspräsidentin Lindscheid das Erreichen des 2 % Ziels für Windkraftvorrangflächen in Südhessen so wichtig, dass allerlei Tricks genutzt werden, um diesem Ziel irgendwie nahe zu kommen. Eine rechtlich einwandfreie Planung bleibt dabei auf der Strecke. „Wir werden deshalb bei einer Ausweisung der Vorrangfläche 2-308 alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein Inkrafttreten des Regionalplans TPEE zumindest für diesen Teilbereich zu verhindern“, bringt Berthold Andres das weitere Vorgehen der BI auf den Punkt.


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