Paketdienstfahrer haut nach "Ruck" einfach ab

Biebergemünd
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War der Aufprall spürbar oder nicht? Diese Frage stand im Amtsgericht Gelnhausen nach einem Unfall in Biebergemünd im Juli des vergangenen Jahres im Raum.

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Ein Paketfahrer hatte mit seinem Transporter einen Golf beschädigt und war anschließend weggefahren, ohne sich um den Schaden in Höhe von über 3000 Euro zu kümmern. Seinen Führerschein musste er wenige Tage später bereits abgegeben, nun kam noch eine Verurteilung zu einer Geldstrafe hinzu.

Am 16. Juli 2018 lieferte der 43-Jährige aus Ober-Ramstadt ein Paket in der Rudolf-Diesel-Straße in Biebergemünd aus und wollte anschließend rückwärts von einem Firmengelände auf die Straße fahren. Dabei soll er mit seinem Sprinter-Mercedes den vorderen Bereich eines geparkten VW-Golf eingedrückt haben. „Kann sein, dass ich es gewesen bin, habe es aber nicht gewusst“, bestritt der Angeklagte in der Verhandlung nicht, dass er für den Unfall verantwortlich sein könnte. Tatsächlich habe er beim Rückwärtsfahren einen Ruck wahrgenommen, aber vermutet, dass im Laderaum ein Paket runtergefallen sei. Deshalb sei er einfach weggefahren. Drei Tage später meldete er sich dann freiwillig bei der Polizei, erklärte ihn zum Beschuldigten und behielt seinen Führerschein da.

Ein Gutachter kam zu folgendem Ergebnis: Spürbar war der Aufprall für den Fahrer des Kleinlasters, ob er ihn aber auch akustisch und optisch wahrgenommen habe, sei nicht sicher. Für das Gericht war damit der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt. Der 43-Jährige, der nach einer Verurteilung wegen Betrugs und Untreue im Mai 2016 zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe noch unter Bewährung stand, wurde diesmal zu 70 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Außerdem wurde ein viermonatiges Fahrverbot verhängt, das mit der Entziehung der Fahrerlaubnis seit Juli 2018 aber bereits abgegolten ist. Sobald er das Urteil akzeptiert, bekommt er somit seinen Führerschein wieder.


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