Klage gegen Flächen für Windräder gefordert

Biebergemünd
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

"Der im Juni 2019 von der Regionalversammlung entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde Biebergemünd unverändert beschlossene „Regionalplan Teilplan Erneuerbare Energien“ wurde kürzlich vom Wirtschaftsminister Herrn Al Warzir genehmigt", beginnt eine Pressemitteilung der Freien Wählergemeinschaft (FWG) Biebergemünd.

Anzeige


Und weiter: "Biebergemünd ist hierbei von der Vorrangfläche 2-308 über Breitenborn-Lützel und Roßbach und der Fläche 2-304 bei Bieber betroffen. In dem im März 2018 vom Regierungspräsidium ohne Auflagen genehmigten Flächennutzungsplan „Teilfortschreibung Windenergie der Gemeinde Biebergemünd“ waren die beiden Flächen auf Biebergemünder Gemarkung allerdings begründet nicht mehr als Windkraftvorrangflächen enthalten. Da die beiden Teilflächen im genehmigten Biebergemünder Flächennutzungsplan nicht mehr vorhanden sind, hätten sie im Sinne des „Gegenstromprinzips“ (Landesplanung und kommunale Planung müssen aufeinander abgestimmt werden) auch nicht mehr im Regionalplan dargestellt werden dürfen. Hier wurde aber mit einem neuen dubiosen Trick, der „Weißflächenlösung“, gearbeitet: Hierdurch werden nun Teilflächen aus dem Entwurf des Jahres 2016, die bisher unverändert geblieben sind, als Vorrangflächen (rotschraffiert) dargestellt und können nun mit Windkraftanlagen bebaut werden. Über die seit dem Entwurf 2016 veränderten Teilflächen (Weißflächen: gelb umrandet) soll dann später noch entschieden werden, diese Weißflächen werden aber voraussichtlich weitestgehend nicht bebaubar sein. Eine erneute Offenlegung der Gesamtflächen wurde verweigert. Dieses Verfahren hält die FWG-Biebergemünd für sachlich unangemessen und für juristisch anfechtbar. Durch den „Weißflächentrick“ der Landesregierung ist jetzt der Klageweg die einzige noch verbleibende Möglichkeit der Gemeinde, ihre Argumente zur Reduzierung bzw. zur Streichung dieser Teilflächen noch offiziell vorzutragen."

Ein erster Vorstoß der FWG bereits im November 2018 den Regierungspräsidenten und die Mitglieder der Regionalversammlung anzuschreiben und somit frühzeitig auf diese Problematik hinzuweisen, habe im Rahmen einer KEEB-Sitzung leider keine Zustimmung gefunden. Vielmehr habe man sich damals darauf geeinigt, dass bei der als sicher geglaubten erneuten Offenlegung des Regionalplanentwurfs die Argumente zur Streichung der Vorrangfläche vorgetragen werden sollten. Durch die "trickreiche Weißflächenlösung“ sei es jedoch zu keiner erneuten Offenlegung mehr gekommen, vielmehr seien offizielle Anregungen und Einwände der Gemeinde vom Regierungspräsidium einfach ignoriert und nicht mehr zugelassen worden.

"Ein Antrag der FWG-Fraktion vom März 2019, der die Streichung der Fläche 2-308 aus dem Teilplan Erneuerbare Energien und gegebenenfalls die Einlegung von Rechtsmitteln forderte, wurde von der Gemeindevertretung damals leider abgelehnt. In einer gemeinsamen Forderung der 3 Fraktionen an das Regierungspräsidium und an die Regionalversammlung stellte die Gemeinde Biebergemünd allerdings klar, dass die ganze Fläche 2-308 als eine Einheit zu sehen sei und dass diese Fläche somit auch im Ganzen erneut offengelegt werden müsse. Nur so habe die Gemeinde die Möglichkeit, ihre aus dem genehmigten Flächennutzungsplan erwachsenen Anregungen und Bedenken bezüglich der rotschraffierten Vorrangfläche auch vorzutragen. Aus Sicht der Gemeinde Biebergemünd sei die erneute Offenlegung der rotschraffierten Teilfläche von 2-308 unabdingbar für die Rechtssicherheit des Teilregionalplans. Leider änderte auch diese deutliche politische Forderung aller drei Fraktionen nichts daran, dass der Teilplan Erneuerbare Energien jetzt unverändert mit den rotschraffierten bebaubaren Vorrangflächen genehmigt wurde", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Deshalb werde die FWG-Biebergemünd einen Antrag stellen, in dem der Gemeindevorstand beauftragt wird, eine Klage gegen den Regionalplan zu prüfen und vorzubereiten. Die FWG sieht in den Abweichungen zum genehmigten Flächennutzungsplan und den mittlerweile zahlreichen neuen Erkenntnissen zum Naturschutz eine gute rechtliche Grundlage dafür, gerichtlich gegen die Ausweisung der rotschraffierten bebaubarenTeilflächen 2-304 und 2-308 vorzugehen. Der FWG geht es hierbei darum, das den Bürgern von Biebergemünd versprochene objektive und transparente Verfahren zur Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie konsequent abzuschließen und sich hierbei auch nicht durch immer wieder neue juristische Tricks der Hessischen Landesregierung beirren zu lassen.

"Alle drei Fraktionen in Biebergemünd waren sich ursprünglich einig, dass man bei Abweichungen des Regionalplans zum genehmigten Flächennutzungsplan nötigenfalls den Klageweg beschreiten würde. Jetzt geht es darum, dieses Versprechen auch im Hinblick auf die betroffenen Ortsteile Breitenborn-Lützel, Rossbach und Bieber einzuhalten. Wie schwer es ist später eine schon konkret geplante Bebauung im Rahmen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes noch zu stoppen, zeigen die Bespiele des Windparks Flörsbachtal-Roßkopf, wo jetzt gerade die 200m hohen Windräder aufgestellt werden und in Gründau, wo die Gemeinde erst jetzt, viel zu spät, gegen eine Bebauung klagt. Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden wesentlich niedrigere naturschutzfachliche Maßstäbe angelegt und so gelingt es den Betreibern dann meist mit hohem finanziellem Einsatz und durch angebliche Ausgleichmaßnahmen doch noch eine Bebauung durchzusetzen. Biebergemünd hat viel Geld für den Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Vorrangflächen ausgegeben. Dieser Flächennutzungsplan wurde aber bei der Genehmigung des Regionalplans nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb setzt sich die FWG jetzt dafür ein, dass frühzeitig im Rahmen einer Klage gegen die Ausweisung der Flächen im Regionalplan vorgegangen wird und dass hierbei die berechtigten Argumente der Gemeinde und des Naturschutzes rechtzeitig und erfolgreich berücksichtigt werden. Auf die Hoffnung einiger Lokalpolitiker zur Fläche 2-308, dass dort die aktuell möglichen drei Windräder aus Rentabilitätsgründen nie gebaut werden würden möchte sich die FWG nicht verlassen", so die FWG abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de