Biebergemünd: Fahrlässige Tötung

Biebergemünd
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Ein 31-jähriger Mann aus Biebergemünd ist im Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden. Beim Linksabbiegen hatte er am Karfreitag des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 276 in Biebergemünd einen Harley Davidson-Fahrer übersehen, der mit seiner Maschine frontal in den Pkw des Angeklagten krachte. Der 48 Jahre alte Motorradfahrer verstarb noch an der Unfallstelle.

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Die eingesetzten Polizisten und ein Sachverständiger begutachteten nach der tödlichen Kollision das mutmaßliche Unfallgeschehen und überprüften auch, ob sich beide Beteiligten vorschriftsmäßig verhalten hatten. Dem Motorradfahrer war demnach kein Fehlverhalten zu unterstellen. Er fuhr mit 65 bis 75 Stundenkilometern und somit angemessener Geschwindigkeit von Bieber in Richtung Wirtheim, trug einen Helm und auch das Licht an seiner Maschine war eingeschaltet. Als er den Pkw auf seiner Fahrspur wahrnahm, leitete er eine Vollbremsung ein, konnte den Zusammenstoß aber nicht mehr verhindern. Nach einem Aufprall auf der Motorhaube landete er unweit der Unfallstelle auf der Straße. Eine Notärztin leitete noch eine Reanimation ein, allerdings kam für den 48-Jährigen jede Hilfe zu spät.

Zumindest angesichts der Geschwindigkeit ist laut dem Sachverständigen auch dem Angeklagten kein Vorwurf zu machen, mit circa 17 bis 20 Stundenkilometern war er, von Wirtheim kommend, von der Linksabbiegerspur auf der Bundestraße 276 in Richtung des Biebergemünder Ortsteils Kassel unterwegs. Alkohol- und Drogentests fielen negativ aus, eine Überprüfung seines Handys ergab, dass er dies nicht während der Fahrt nutzte. Die von seinem Verteidiger angeführte Blendung bestätigte sich allerdings nicht, sowohl ein am Unfallort ermittelnder Polizist als auch der Sachverständige erklärten übereinstimmend, dass der Sonnenstand am 19. April 2019 um 17.55 Uhr bereits die in Richtung Süden führende Bundesstraße deutlich überschritten hatte. Eine mögliche Erklärung: Der Motorradfahrer befand sich für einen Bruchteil vor einer Baumgruppe und wurde vielleicht deshalb übersehen.

„Augenblicksversagen“ nennen das Juristen, da der Angeklagte aus Biebergemünd seinen Fehler einräumte, blieb das Gericht mit 100 Tagessätzen á 60 Euro im unteren Bereich des Strafrahmens, der bei fahrlässiger Tötung bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geht. Der 31-Jährige akzeptierte das Urteil. 


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