Keine neuen Windkraftanlagen in Biebergemünd

Biebergemünd
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Nachfolgend eine Stellungnahme der Gemeinde Biebergemünd zur neuesten Pressemitteilung der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e. V. zur offen gelegten 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen im Wortlaut:

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"Mit Erstaunen hat die Gemeinde Biebergemünd die neueste Pressemitteilung der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart - Im Einklang mit Mensch und Natur e. V. zur offen gelegten 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Aussagen zu den sogenannten "Weißflächen" werden von der Gemeinde als sachlich falsch zurückgewiesen. Im Interesse einer ehrlichen Informationspolitik für die Bürger äußert sich die Gemeinde nun zu dem Sachverhalt.

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen wurde am 10.02.2020 durch die Hessische Landesregierung genehmigt. In diesem Teilplan sind lediglich zwei kleinere Flächen im Gemarkungsgebiet von Biebergemünd als "Vorrangfläche zur Nutzung der Windenergie" dargestellt. Es handelt sich hierbei zum einen um eine Fläche mit einer Größe von ca. 17 ha (Fläche 2-308) an der südwestlichen Gemarkungsgrenze. Die 2. Teilfläche mit einer Größe von ca. 14 ha liegt im Südosten des Gemeindegebietes an der Gemarkungsgrenze zu Bad Orb und Jossgrund und ist Bestandteil des Vorranggebietes 2-304 mit einer Gesamtgröße von ca. 456 ha, von den 442 ha in den Gemarkungen Bad Orb bzw. Jossgrund liegen. Des Weiteren sind in diesem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien im Biebergemünder Gemarkungsgebiet 6 sogenannte "Weißflächen" enthalten mit einer Gesamtgröße von ca. 263 ha, für die bislang keine Festlegungen bezüglich der zukünftigen Nutzung getroffen wurden.

Die Regionalversammlung Südhessen hat am 18.09.2020 beschlossen, die Beteiligung für den Entwurf der 1. Änderung des am 30.03.2020 in Kraft getretenen Teilplans Erneuerbare Energien einzuleiten. Die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erfolgt in der Zeit vom 13.10.2020 bis zum 14.12.2020. Auch Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken gegen die vorgelegten Planungen vorzutragen.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass entgegen den Aussagen in der Pressemitteilung der Windkraftgegner sämtliche Weißflächen in dem Biebergemünder Gemarkungsgebiet, und zwar die Flächen 2-78, 2-304 c, 2-308, 2-308 a, 3-931 und 2-932 mit einer Gesamtgröße von ca. 263 ha gestrichen worden sind. Diese Flächen sind nun komplett dem Ausschlussraum zugeordnet. Diese Flächen werden im offen gelegten Änderungsverfahren zum Teilplan Erneuerbare Energien als "Vorranggebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Auf diesen Flächen ist somit nach Rechtskraft der 1. Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien die Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr möglich.

Nach Auffassung der Verwaltung ist somit eine Stellungnahme der gemeindlichen Gremien zu dem vorgelegten 1. Änderungsplan insofern nicht notwendig, wenn die Gemeinde mit den Darstellungen in dem 1. Änderungsplan einverstanden ist. Eine Stellungnahme ist aus Sicht der Verwaltung nur dann notwendig, wenn Einwendungen gegen die nun beabsichtigte Planung erhoben werden sollen. Bürgermeister Manfred Weber weist darauf hin, dass sowohl der Gemeindevorstand als auch die Gemeindevertretung und insbesondere die "Kommission Erneuerbare Energien Biebergemünd" (KEEB) über den Sachverhalt bereits informiert worden ist. Aufgrund der sachlich falschen Darstellungen in den Veröffentlichungen der Windkraftgegner möchte der Bürgermeister mit dieser Pressemitteilung die Biebergemünder Bevölkerung informieren und den Sachverhalt richtig stellen. Nach dem vorgelegten Plan zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien sind somit in Biebergemünd zukünftig keine neuen Vorrangflächen für Windkraftanlagen mehr dargestellt.

Des Weiteren geht der Bürgermeister auch nochmals auf die Forderung der Bürgerinitiative ein, sich im laufenden Verfahren zur 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien mit Bezug auf den Biebergemünd Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie zu einer klaren Aussage durchzuringen. In dem entsprechenden Flächennutzungsplan der Gemeinde sind 3 Teilflächen im Gemarkungsgebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 66 ha zur Errichtung von Windkraftanlagen dargestellt. Es ist zutreffend, dass die 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans die Darstellung des Biebergemünder Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt. Für Bürgermeister Weber stellt sich in dem Zusammenhang jedoch die generelle Frage, ob es aus Sicht der Windkraftgegner nicht von Vorteil ist, dass die Darstellungen im Biebergemünder Flächennutzungsplan in der 1. Änderung des Regionalplans nicht berücksichtigt wurden. Im Vergleich zu den 66 ha Vorrangflächen für Windkraft im Biebergemünder Flächennutzungsplan sind in der jetzt vorgelegten 1. Änderung des Regionalplans nur noch 2 kleine Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 31 ha dargestellt.

Bürgermeister Weber ist sich jedoch auch sicher, dass diese Auffassung nicht von allen Bürgern geteilt wird. Ihm ist bekannt, dass es auch in Biebergemünd Bürger gibt, die sich insbesondere aufgrund der Klimaveränderung positiv gegenüber der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet äußern."


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