"Bürgermeister Weber ist falsch informiert"

Biebergemünd
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"Nachdem Bürgermeister Weber der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart vorgeworfen hat die Öffentlichkeit in Bezug auf das laufenden Offenlegungsverfahrens falsch zu informieren, hat das Regierungspräsidium Darmstadt jetzt auf Anfrage des stellvertretenden BI Vorsitzenden Rolf Zimmermann die Einschätzung der BI voll und ganz bestätigt", teilt die Bürgerinitiative nun in einer Pressemitteilung mit.

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"Im Wortlaut schreibt das RP auf die Anfrage von Rolf Zimmermann, der gleichzeitig auch Mitglied der Regionalversammlung Südhessen ist: 'Im Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 findet zurzeit die Offenlegung des Entwurfs statt. Mit diesem Änderungsverfahren sollen die sogenannten Weißflächen entweder als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet werden. Zu allen Weißflächen können Stellungnahmen bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Erst nach den Beschlüssen durch die Regionalversammlung Südhessen über die Ergebnisse der Offenlage kann die Änderung des TPEE 2019 der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt und nach der Genehmigung mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger wirksam werden.' Die endgültige Festlegung der Weißflächen als Potential- oder Ausschlussflächen erstellt das RP erst nach der Bearbeitung und Überprüfung der eingegangenen Stellungnahmen. Die Aussage von Bürgermeister Weber, dass die Flächen 2-78, 2-304c, 2-308, 2-308a, 2-931 und 2-932 mit einer Gesamtgröße von 263 ha bereits gestrichen und dem Ausschlussraum zugeordnet worden seien, ist somit falsch. Möglicherweise hat Bürgermeister Weber den vorliegenden Entwurf, der ausdrücklich die Begriffe „sollen“ und „geplant“ verwendet, fälschlicherweise bereits als Tatsache interpretiert,“ vermutet Zimmermann. Mit dieser fehlerhaften Einschätzung setze die Gemeinde sich und damit auch ihre Bürgerinnen und Bürger allerdings der Gefahr aus, dass wie bereits bei der Offenlage im November 2018 substantielle Einwände der Gemeinde nicht in den weiteren Abstimmungsprozess eingebracht werden und letztendlich dann aus Weißflächen doch noch Vorrangflächen werden würden.

"Bedauerlicherweise ist das nicht die erste Fehleinschätzung, die Bürgermeister Weber und seiner Verwaltung bei der Erstellung des TPEE unterlaufen ist. Auch bereits bei der Offenlage im November 2018 hatte die Gemeinde Biebergemünd darauf verzichtet, ihre Begründungen aus dem FNP Windkraft für eine Streichung der Flächen 2-304 und 2-308 einzureichen. Auf Anfrage hatte Bauamtsleiter Helmut Schmitt der BI damals mitgeteilt, dass die Gemeinde keine Stellungnahmen zu dem von der Regionalversammlung vorgelegten Entwurf des TPEE abgeben würde und zwar mit der Begründung, dass aufgrund der geänderten Planungen eine erneute Beteilung der Gemeinde Biebergemünd sowieso notwendig sei. Leider hatte die Verwaltung die damalige Sachlage falsch beurteilt, denn über die Weißflächen war die Ausweisung der Vorrangflächen 2-308 und 2-304 als Vorrangflächen auch ohne eine erneute Beteiligung der Gemeinde möglich. Als wäre das nicht genug, hat die Gemeindevertretung Biebergemünd auch noch nach Bekanntwerden der Weißflächenthematik im letzten Jahr mit Mehrheit von CDU und SPD einen Antrag der FWG abgelehnt, sich wenigstens vor der Verabschiedung des TPEE durch die Regionalversammlung Südhessen noch für eine Streichung der Flächen einzusetzen, die nicht im Biebergemünder Flächennutzungsplan Windkraft enthalten sind", so die BI weiter.

Die BI erwarte deshalb, dass sich die Gemeinde Biebergemünd wenigstens jetzt ihrer Verantwortung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bewusst werde und sich mit einer eigenen Stellungnahme klar gegen die Diskrepanz des Regionalplans zum gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde ausspreche. "Im Gegensatz zum Regionalplan sind im genehmigten Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd die komplette Fläche 2-308, die beiden Weißflächen 2-78, bzw. 2-304c und eine Teilfläche der Fläche 2-304 aus guten Gründen nicht enthalten. Nach der Genehmigung des FNP Windkraft im März 2018 teilte die Gemeinde Biebergemünd in einem Pressebericht mit, dass die Mitglieder der KEEB hocherfreut und stolz auf das Erreichte seien. Die Mitglieder der KEEB seien der Auffassung, dass mit der nun genehmigten Planung zudem ein fairer Interessensausgleich zwischen Befürwortern und Gegnern der Windkraft erreicht worden sei. Aus unserer Sicht ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum Bürgermeister Weber und die Mitglieder KEEB nun heute, zwei Jahre später, eine völlig andere Position vertreten und jetzt nicht mehr zu ihrer damaligen Planung stehen“, begründet Rolf Zimmermann die hartnäckige Haltung der BI bei diesem Thema.


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