Schiedsleute nehmen in ihrem Schiedsamtsbezirk die Aufgabe der außergerichtlichen Streitschlichtung wahr.
Personen, die Interesse an der Ausübung eines solchen Ehrenamtes haben und sich zur Wahl stellen möchten, sollen das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk Biebergemünd wohnen. Sie werden gebeten, sich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Biebergemünd zu melden. Die Meldung kann schriftlich oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 06. Dezember 2023 erfolgen.
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