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Die Zählerstände dieser Zähler werden in der Woche vom 11.-15. Dezember 2023 automatisiert ermittelt und für die Abrechnung zum 31.12.2023 zu Grunde gelegt. Hier ist eine Meldung der Grundstückseigentümer nicht erforderlich.

Für die Liegenschaften, bei denen der analoge Wasserzähler noch nicht getauscht wurde, bittet die Gemeindeverwaltung um Meldung der Zählerstände bis zum 15. Dezember 2023. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darüber in den nächsten Tagen mit Ablesekarten informiert. Für die Meldung besteht die Möglichkeit, den Zählerstand telefonisch unter der Telefonnummer 06050/9717-55 mitzuteilen, oder die Ablesekarte auszufüllen und ans Rathaus zurückzugeben.

 


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