Handfester Streit unter Landwirten: Freibier für alle?

Birstein
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Freibier für alle – dieses Urteil wäre nach einem Streit von zwei Landwirten aus Birstein zumindest den Zuschauern der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen wohl am liebsten gewesen. Die 61 und 53 Jahre alten Männer hatten sich nach einer tätlichen Auseinandersetzung im April des vergangenen Jahres gegenseitig angezeigt, auf der Anklagebank musste aber nur der Ältere von beiden Platz nehmen. Und der streute das Gerücht, dass sein Kontrahent Freibier für den ganzen Ortsteil am Abend versprochen habe, sollte er verurteilt werden.



Einig waren sich die beiden Birsteiner nur in einem – und zwar, dass sie sich nicht mögen und das wohl auch schon ziemlich lange. Dies war selbst in der Verhandlung deutlich zu spüren, was einst der Auslöser für die gegenseitige Antipathie gewesen war, wollten oder konnten sie nicht erklären. Einen kleinen Hinweis gab zumindest der Ältere: Sein landwirtschaftlicher Betrieb sei in den vergangenen Jahrzehnten immer größer geworden und der seines Kontrahenten offenbar immer kleiner.

Unstreitig in der Verhandlung war, dass beide am 3. April 2017 aneinander gerieten, allerdings gab jeder dem anderen die Schuld. Zeugin gab es nur eine: Eine Polizeibeamtin, die in der Nähe privat unterwegs war und Pferdemist einsammelte. Sie hatte zunächst ein normales Gespräch der beiden Männer wahrgenommen, nachdem der Angeklagte mit seinem Pkw den 53-Jährigen mit dem Besen kehrend vor einer Scheune angetroffen hatte. Plötzlich habe der 61-Jährige seinen Kontrahenten gepackt, ihn durchs Fenster in sein Auto gezogen und sei losgefahren. „Für mich hat es den Anschein gehabt, dass er gleich hinfällt“, befürchtete die 30-Jährige sogar, dass der Jüngere vom Pkw überfahren wird. So weit kam es nicht, der 53-Jährige will sich laut eigener Aussage mit Schlägen ins Wageninnere befreit haben, dabei sollen Hemd und Goldkette kaputtgegangen sein, außerdem gab es wohl ein paar blaue Flecken.

Auch der Angeklagte präsentierte in der Verhandlung ein zerrissenes Hemd sowie eine deformierte Brille. Seine Version: „Ich bring‘ dich um hat er geschrien“, habe er zunächst eine Faust im Gesicht gespürt, bevor ihn sein jüngerer Widersacher gepackt und er unter anderem dessen Hand in seinem Mund gespürt habe. Nur mit Mühe habe er sich befreien können, im Krankenhaus ließ er sich anschließend eine Schwellung im Unterkieferbereich diagnostizieren. Und: Mit dem Auto mitgeschleift habe er den 53-Jährigen auch nicht.

Dass nach diesen gegensätzlichen Darstellungen die Verteidigung einen Freispruch forderte, überraschte nicht, dass auch zuvor der von der Staatsanwaltschaft Hanau als Sitzungsvertreter entsandte Referendar zur gleichen Einschätzung kam, allerdings schon. Für Strafrichter Dr. Wolfgang Ott führte hingegen an der Aussage der Polizistin kein Weg vorbei. Der 61-jährige Angeklagte aus Birstein wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 2.250 Euro verurteilt, außerdem wurde gegen ihn ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. „Die Sache ist glimpflich ausgegangen, für alle beide“, schaffte Ott am Ende der Verhandlung auch Klarheit in Sachen Freibier: „Ich kann ihnen versichern, dass dieses Urteil nicht auf dem Versprechen von Freibier heute Abend beruht.“


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