Birstein: Tödlicher Zusammenstoß auf der Landesstraße

Birstein
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Nach einem tödlichen Unfall in Birstein im September des vergangenen Jahres ist der Verursacher im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden. Eine 54-jährige Motorradfahrerin aus Nidderau war bei dem Frontalzusammenstoß ums Leben gekommen, der jetzt verurteilte Verursacher aus Frankfurt zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu.



14. September 2019, 16.15 Uhr: Der Angeklagte folgte mit seinem Motorrad einem Freund auf der Landesstraße 3195 zwischen Hettersroth und Birstein. Nach einer S-Kurve mit Links-Rechts-Verlauf kam der 44-Jährige auf die Gegenfahrbahn, wo gerade die Nidderauerin mit ihrem Motorrad und in Begleitung ihres Lebensgefährten - auf einer weiteren Maschine - unterwegs war. Beide Zweiräder, eine 1000er Honda und eine 650er Kawasaki, prallten frontal aufeinander und auch Fahrer und Fahrerin kollidierten. Die 54-Jährige erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass sie nach Reanimationsversuchen noch an der Unfallstelle verstarb. Der Angeklagte wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen in eine Klinik geflogen, lag lange im Koma und wurde erst im Februar dieses Jahres aus der stationären Behandlung entlassen. Erinnerungen an den Unfall hat er laut eigenen Angaben nicht, seine schweren Verletzungen am Kopf und am Arm sind bis heute nicht verheilt.

Laut einem Sachverständigen kann von einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Stundenkilometern beim Aufprall ausgegangen werden. Das Gericht ging davon aus, dass der Frankfurter bei der Einfahrt in die Rechtskurve mindestens 113 Stundenkilometer schnell war, da laut Gutachten ab dann die Maschine nicht mehr auf der eigenen Fahrspur zu halten ist. Erlaubt sind auf diesem Streckenabschnitt 100 Stundenkilometer. „Mein Ziel war immer, heil nach Hause zu kommen“, waren dem Angeklagten sein Bedauern und die gesundheitlichen Folgen für ihn deutlich anzumerken.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers bei der Strafzumessung einig, das Gericht folgte diesen Anträgen: Der 44-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen á 40 Euro und somit einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Da er die Entscheidung sofort akzeptierte, wurde das Urteil rechtskräftig.


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