Kerb in Udenhain: Hohe Geldstrafe für Angriff auf Polizisten

Brachttal
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Die Kerb 2017 in Udenhain hat für zwei Besucher ein teures Nachspiel. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurden 55-jähriger Mann und eine 26-jährige Frau im Amtsgericht Gelnhausen zu Geldstrafen verurteilt, der Angeklagte hatte zudem versucht, einen Polizeibeamten tätlich anzugreifen. Am zweiten Prozesstag schilderte ein weiterer Polizist eindrucksvoll, was die Einsatzkräfte am 9. September 2017 gegen 3.30 Uhr in Udenhain erlebten.



Der Grund für den Polizeiauftritt war vergleichsweise harmlos: Zwei Kerbbesucher stritten sich, einer von beiden wollte danach betrunken mit dem Auto wegfahren, seine Freundin rief die Polizei. Als die Beamten den Mann, der sich inzwischen wieder beruhigt hatte und kooperativ war, zu einem klärenden Gespräch vor das Zelt baten, eskalierte die Situation. Nach Auffassung des Gerichts beleidigte die 26-Jährige eine Polizeibeamtin zunächst mit üblen Schimpfworten, stieß ihr dann vor die Brust und schlug ihr auf den Arm. Die Polizistin musste sich mit Pfefferspray zur Wehr setzen.

Auch weitere Kerbbesucher mischten sich ein, unter anderem flogen Biergläser auf die vier Polizeikräfte, diese Täter konnten allerdings nicht ermitteln werden. Der 55-jährige Angeklagte hingegen legte sich von Beginn an mit den Polizisten an. Im Zelt gehörte er zu denen, die zunächst nur geschubst und gestoßen hatten, draußen lief er dann mit erhobener Faust auf einen Beamten zu. Da er mit Pfefferspray nicht zu stoppen war, brachte ihn ein Beamter unter Einsatz seines Schlagstockes zu Boden.

Während der 55-Jährige aufgrund seines mangelnden Erinnerungsvermögens, was angesichts von circa 2,25 Promille auch nicht überraschte, letztlich die Vorwürfe zumindest nicht bestritt (Verteidigerin Sonja Senzel: „Ich bitte um ein mildes Urteil“) und sich bei den Polizisten entschuldigte, übte der Verteidiger der 26-jährigen Angeklagten, Rechtsanwalt Steffen Heß, Kritik an den Zeugenaussagen der insgesamt vier Polizeibeamten. „Das sind Profis, sie wissen, worauf es bei einer Aussage vor Gericht ankommt“, stellte er zudem Übereinstimmungen bei den direkt nach dem Vorfall verfassten schriftlichen Stellungnahmen der Polizisten fest. Zudem verwies er auf Zeugenaussagen, die den Einsatz der Polizei als aggressiv, nicht nachvollziehbar oder mit „die waren auf Krawall aus“ bezeichneten.

Richterin Petra Ockert folgte allerdings der Staatsanwaltschaft: „Was hier passiert ist, spricht für eine Verrohung der Sitten“, vermisste sie von der 26-jährigen Angeklagten auch während der zwei Prozesstage Respekt und Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten. Die bislang nicht vorbestrafte Udenhainerin wurde wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen á 8 Euro und somit insgesamt 880 Euro verurteilt. Beide Vorwürfe sah das Gericht auch beim 55-jährigen Angeklagten als erwiesen an, außerdem wurde er noch wegen des versuchten tätlichen Angriffs auf den Polizeibeamten zu einer Geldstrafe 3.900 Euro (130 Tagessätzen á 30 Euro) verurteilt. Der Udenhainer war bereits 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.


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