"Gemeinde Brachttal täuscht künftig bei Fragen zum Wasserpreis"

Brachttal
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Im Juni 2019 hat die Gemeinde Brachttal als erste Kommune in Hessen auf Antrag der Freien Wähler Brachttal (FWB) den Klimanotstand ausgerufen.



fwbbrachwasse.jpg

Dies bedeutet, dass die Gemeinde anerkennt, dass es einen menschengemachten Klimawandel gibt und dass deshalb künftig bei allen Beschlüssen der Gemeindeorgane auf die Umweltverträglichkeit geachtet werden soll. Im Oktober 2019 ist Brachttal dann, erneut auf Antrag der FWB, dem Bündnis Klimakommunen Hessen beigetreten.

Am vergangenen Montag, 16.12.2019 wurden im Gemeindeparlament die künftigen Wassergebühren beschlossen. Bürgermeister Zimmer setzte sich für eine Variante mit einer Grundgebühr ein und hatte zuvor die ihn unterstützende Koalition aus seiner CDU und der Brachttaler SPD auf Linie gebracht. „Die Idee hinter dieser Grundgebühr ist vermeintlich, dass alle Nutzer des Wassernetzes die bereitgestellte Infrastruktur nun solidarisch zahlen und der Abgabepreis pro m³ Wasser dadurch niedriger wird. Dadurch wird erreicht, dass der Wasserpreis in Brachttal künftig 2,49 Euro/m³, beträgt. Dazu kommt die neue Grundgebühr in Höhe von 42,80 Euro.“, erklärt FWB-Vorsitzender Christian Klas. „Wenn nun also künftig jemand fragt, wie hoch der Wasserpreis in Brachttal ist, kann Zimmer darstellen, dass er relativ moderat bei 2,49 Euro/ m³ liegt. Ohne die nun eingeführte Grundgebühr, hätte der Preis auf 2,70 Euro/m³ erhöht werden müssen.“, führt Torsten Gast weiter aus.

Ein weiteres Argument pro Einführung der Gebühr war für den Bürgermeister die Tatsache, dass nun alle, die an der Infrastruktur angeschlossen sind, zahlen müssen, auch wenn das Haus oder die Wohnung leer steht und somit eine sogenannte Null-Meldung erzeugt. „Da es das seit 2012 von den Freien Wählern geforderte und seit Jahren vom Parlament beschlossene Leerstandskataster bis heute nicht gibt, konnte aber auch niemand auf Anfrage Auskunft geben, wie viele dieser Leerstände es denn tatsächlich gibt.“, ergänzt Enrico Detzer.

Markus Gleiss führt weiter aus: „Kommen wir nun zur eigentlichen Krux der Geschichte. Ein Haushalt, der sich redlich bemüht Wasser zu sparen und im Jahr 30 m³ Wasser braucht, hätte bei der deutlichen Erhöhung auf die erforderlichen 2,70 Euro und der Beibehaltung der bisherigen Zählermiete in Höhe von 12,84 Euro als Grundgebühr künftig 93,84 Euro im Jahr gezahlt. Dank der nun eingeführten Grundgebühr muss der gleiche Haushalt nun sogar 117,50 Euro zahlen. Im Jahr 2019 fielen für diesen Haushalt Kosten von insgesamt 80,34 Euro an, die neuen Gebühren machen für diesen Haushalt somit eine Steigerung von 46 % aus.

Es wird aber noch besser, findet Sabine Gleiss: „Sobald ein Haushalt den Verbrauch von 150 m³ überschreitet, werden die anfallenden Kosten auf den Kubikmeter berechnet sogar günstiger, dank der Grundgebühr. Der Verbrauch von 150 m³ Wasser hätte bei der Erhöhung auf 2,70 Euro künftig 417,84 Euro gekostet, in der neuen Variante sind es aber nur noch 416,30 Euro. Sollte der Nutzer sogar 500 m³ verbrauchen, werden bei ihm dank der getroffenen Regelung künftig nur 1287,80 Euro fällig statt 1362,84 Euro.“

„Diese Zahlen zeigen deutlich, dass kleine Haushalte, in denen oftmals einzelne Senioren leben, und wassersparende Haushalte durch den getroffenen Mehrheitsbeschluss künftig belastet werden. Das ist in der heutigen Zeit genau das falsche Signal und unseres Erachtens sozial unverträglich“, stellt Yvonne Langer abschließend fest.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2