"Lockerer Umgang mit Steuergeldern": Bürgermeister Zimmer nimmt Stellung

Brachttal
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Zu dem Artikel des Gemeindevertreters Gerhard Gleis nimmt Bürgermeister Zimmer nachfolgend Stellung, da zu dem vorgeworfenen „lockeren Umgang mit Steuergelder“ einige Klarstellungen notwendig seien.

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"Der Gemeindevorstand wurde von dieser Stellungnahme vor der Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

"Zutreffend ist, dass im Juni dieses Jahres zwei Auszubildende der Gemeinde Brachttal ihre Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten mit guten Ergebnissen bestanden haben. Herr Gleis hat bei seiner Zitierung des § 16a TVAöD, der eine Übernahme von Auszubildenden regelt, einen wichtigen Passus vergessen zu erwähnen, nämlich dass seit dem Jahr 2016 für das Eingreifen der Übernahmeverpflichtung das Vorliegen eines dienstlichen bzw. betrieblichen Dauerbedarfs zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung gegeben sein muss. Darüber hinaus müssen diese freien und besetzbaren Stellen bzw. Arbeitsplätze ausbildungsadäquate Stellen sein. Von den vakanten Stellen entsprach lediglich eine Vollzeitstelle diesen gesetzlichen Anforderungen. Die Übernahme von nur einer Auszubildenden erfolgte somit nicht, wie von Herrn Gleis geschrieben, „entgegen rechtlicher Vorgaben“, sondern gerade im Gegenteil unter genauer Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Das Auswahlverfahren wurde nach den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt, was bedeutet, dass für die Auswahl nur die Abschlussnoten relevant waren. Die durch den Gemeindevorstand getroffene und beschlossene Entscheidung erfolgte transparent aus dem deutlichen Unterschied der besseren Abschlussnote der anderen Auszubildenden heraus. Die Entscheidungskompetenzen eines Bürgermeisters ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung, in der klar geregelt ist, dass nicht der Bürgermeister, sondern der Gemeindevorstand die Gemeindebediensteten einstellt, befördert und entlässt. In dem Gremium des Gemeindevorstandes sind neben dem Bürgermeister 8 weitere Personen (bis auf die GVF von allen Parteien und Wählergruppen) vertreten, die diese Entscheidung getroffen haben", so der Brachttaler Bürgermeister.

Zimmer weiter: "Herr Gleis selbst war in der Vergangenheit Mitglied dieses Gremiums und ist somit mit den Abläufen und Aufgaben bestens vertraut. Deshalb empfinde ich es als besonders anmaßend, dass er dem Gemeindevorstand nicht objektive Beratung und Beschlussfassung sowie eine direkte manipulative Einflussnahme durch den Bürgermeister unterstellt. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes verfügen über die entsprechenden notwendigen Kenntnisse, um die Entscheidungen treffen zu können. Die Tätigkeit der nichteingestellten Auszubildenden als Sprecherin der 'BI Erlenwiesen' dem Gemeindevorstand als entscheidungsrelevant bezüglich der Übernahme anzuführen, ist absolut haltlos und weise ich entschieden zurück. Diese unterstellte Vorgehensweise entspricht in keiner Weise dem demokratischen Verständnis des Gemeindevorstandes noch des Bürgermeisters. Dass Entscheidungen, die entweder durch den Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung getroffen wurden, immer wieder durch den Gemeindevertreter Gleis mit angeblichen Interessenvermengungen meinerseits kommentiert werden, ist absolut unbegründet. Diese Anschuldigungen gewinnen auch nicht durch mehrfache Wiederholungen an Wahrheit. Der Gemeindevorstand hat mit der Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs aus dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht lediglich abgewogen, ob für ein gerichtliches Streitverfahren, welches sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, finanzielle Mittel sowie Arbeitskapazitäten investiert werden sollen oder nicht. Darüber hinaus wurde sich aus Gründen, die in der öffentlichen Diskussion nicht erläutert werden dürfen, für dieses Vorgehen entschieden."


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