Wie geht es weiter mit dem Grundstück „Erlenwiesen“?

Schlierbach
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Mitglieder des Gemeindevorstandes trafen sich auf Einladung des Ortsvorstehers Schlierbach mit Vertretern aller Fraktionen, des Ortsbeirates Schlierbachs, des Eigentümers und der Bürgerinitiative Binse auf dem Grundstück „Erlenwiesen“ in Brachttal-Schlierbach, welches seit Aufstellungsbeschluss aus Dezember 2019 Gegenstand eines aktuellen Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Brachttal für eine potentielle Wohnbaulandausweisung ist.



Das Verfahren wurde seinerzeit vom Eigentümer beantragt. In dem Treffen wurde über den aktuellen Verfahrensstand und eine mögliche Zusammenarbeit der Beteiligten gesprochen.

"Das Verfahren ist seit der Beschlussfassung aus Dezember 2019 nicht weiter fortgeschritten. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde lediglich das Verfahren der Bauleitplanung eröffnet. Als nächster Schritt hat der Eigentümer einen Planungsentwurf vorzulegen, wie seine Vorstellungen für eine Bebauung des Grundstücks aussehen. Die Gemeinde kann jedwede Änderungen in dem Planungsentwurf vornehmen. Als nächster Verfahrensschritt sind alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln. Dies geschieht durch Auslegung der Planentwurfsunterlagen. Jede Privatperson, kann eine Stellungnahme abgeben, in der diese darlegt, dass und in welchem Umfang sie von der Planung betroffen ist und welche ggf. Änderungen nach ihrer Ansicht notwendig sind. Darüber hinaus werden alle Behörden, die für öffentliche Belange (Naturschutz, Wasserschutz etc.) zuständig sind, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dass in diesem vereinfachten Verfahren keine formalisierte Umweltprüfung stattfindet, bedeutet also nicht, dass umweltrechtliche Belange nicht berücksichtigt werden. Alle umweltrechtlichen Belange werden dennoch durch die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden berücksichtigt.
Die Gemeinde hat sodann alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen und die unterschiedlichen Interessen gegen und untereinander gerecht abzuwägen. Hieraus können sich Änderungen des Planentwurfes ergeben. Auch die Entscheidung zur Unbebaubarkeit des Grundstücks aus z. B. naturschutzrechtlichen Gründen könnte daraus resultieren. Der Bebauungsplan wird erst mit dem Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung erlassen. Erst danach kann in der Regel eine Baugenehmigung beantragt werden. Mit der Bebauung darf überhaupt erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Der antragsstellende Eigentümer hat somit nicht die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wie eine ggf. Bebauung des Grundstücks erfolgen könnte. Bis zur Bebaubarkeit müssen noch diverse Schritte erfolgen. Die Gemeinde Brachttal bleibt Herrin des Bauleitplanverfahrens und der Gemeindevertretung alleine obliegt es am Ende des Verfahrens den Bebauungsplan zu erlassen", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

Und weiter: "Der Eigentümer erklärte in dem Treffen, dass er gerne eine Planung für eine umweltverträgliche Bebauung des Grundstücks vorlegen möchte, er hierfür jedoch den Schulterschluss mit der BI Binse und den Anwohnern suche. Das Grundstück sei eine Baulücke und bereits durch Wasser, Kanal und verkehrlich erschlossen, sodass eine Bebauung grundsätzlich möglich sei. Der obere Bereich müsse nicht notwendigerweise bebaut werden, sondern könnt auch als dem Naturschutz dienende Fläche ausgewiesen werden. Er möchte gerne gemeinsam einen guten Kompromiss finden, durch welchen eine moderate Bebauung des Geländes möglich wird, aber auch die Interessen der BI Binse und der Anwohner gewahrt werden. Die Vertreterinnen der BI erklärten sich bei dem Treffen allerdings nicht bereit, einen solchen Kompromiss zu erarbeiten, da sie jedwede Bebauung auf dem gesamten Gelände ablehnen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Eigentümer der Gemeinde eine Entwurfsplanung vorlegt. Dies wäre der nächste Schritt das Verfahren weiter zu betreiben. Solange eine solche Planung nicht vorliegt, wird das Verfahren auch von der Gemeinde nicht weiter betrieben."


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