Ausländerbeiratswahl in Bruchköbel

Bruchköbel
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Am 14. März 2021 wird die Wahl zum Ausländerbeirat in der Stadt Bruchköbel stattfinden.



Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. „Ich möchte alle ermutigen, der Stadt Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl in den Ausländerbeirat vorzuschlagen. Mit diesem Gremium ist eine Beteiligung an städtischen Entscheidungen im Hinblick auf spezielle Interessen möglich.“, so Bürgermeisterin Sylvia Braun.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Stadt Bruchköbel, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in Bruchköbel mit Hauptwohung wohnen. Um die Ausländerbeiratswahl durchzuführen werden Kandidatinnen und Kandidaten benötigt. Diese sind aus dem Kreis der in Bruchköbel wahlberechtigten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu benennen.

Kandidat oder Kandidatin für die Ausländerbeiratswahl kann werden, wer am Wahltag
- 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten in Bruchköbel wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und
- zur Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt ist

Auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eingebürgert wurden und Deutsche, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können für die Ausländerbeiratswahl kandidieren.


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