Das Ehrenamt des Wahlhelfers ist eine hervorragende Gelegenheit Demokratie hautnah mitzuerleben. Für jeden der Wahlbezirke werden Wahlvorstände gebildet, die jeweils aus Wahlvorsteherin oder -vorsteher und Schriftführerin oder Schriftführer, jeweils einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin sowie weiteren Beisitzerinnen und Beisitzern bestehen. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung der Wahlhandlung in der Wahlzeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, sowie im Anschluss daran die Ermittlung des Wahlergebnisses in ihrem Wahlbezirk. Wahlhelferinnen und -helfer im Briefwahlbezirk kommen erst am Nachmittag zum Einsatz, um die Stimmen der Briefwähler auszuzählen.
Durch qualifizierte Schulungen werden alle auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Diesen Wahldienst kann jeder leisten, der wahlberechtigt ist, das heißt, wer das 18. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit hat sowie seit mindestens drei Monaten mit seinem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland lebt. Als Entschädigung und Dankeschön für die Ausübung des Ehrenamtes wird den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Erfrischungsgeld von 25 Euro gewährt. Wer Interesse daran hat, bei der bevorstehenden Landtagswahl mitzuwirken, kann sich im Wahlamt der Stadt Erlensee unter 06183/9151-602 melden oder Fragen zu diesem Ehrenamt stellen. Interessierte können aber auch eine formlose Email an das Team des Wahlamts schicken, das unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar ist.
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