Aktuelle Lage der Kinder-Not-Betreuung

Erlensee
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Bürgermeister Stefan Erb wendet sich mit folgenden Statements an die Presse:



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„Aufgrund der Neuregelung zur Betreuung der Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufsgruppen tätig sind, haben uns in den letzten Tagen viele Anfragen von Eltern erreicht, die verständlicherweise in großer Sorge um die Aufrechterhaltung ihres Alltags sind, mehr noch, die in Sorge um ihre materielle Existenz sind, wenn sie ihrer Arbeit aufgrund der fehlenden Kinderbetreuung über einen längeren Zeitraum nicht mehr nachkommen können. Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat das Land Hessen entschieden, dass jede Person, die systemrelevante Berufe ausübt (siehe www.soziales.hessen.de), und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu ihrer Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

In einer ersten Verordnung mussten beide Erziehungsberechtigten, bzw. eine allein erziehungsberechtigte Person einen systemrelevanten Beruf ausüben, um den Anspruch auf eine Notbetreuung zu haben. Nun reicht es, wenn ein Elternteil die Voraussetzung erfüllt. Diese Neuregelung gilt ab dem 23.03.2020 und bezieht sich sowohl auf die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege. Um der neuen Verordnung des Landes und dem hieraus steigenden Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz gerecht zu werden, wurde am heutigen Dienstag entschieden, alle  6 Kindertagesstätten der Stadt Erlensee wieder zu öffnen, anstatt die Kinder an einem einzigen Standort zu betreuen, wie in der letzten Woche geschehen. So kann besser gewährleistet werden, dass die vorgegebene Gruppenstärke auf 5 (wenn notwendig werdend bis zu 10) Kinder beschränkt ist und im Falle einer Corona-Infektion nur ein kleiner Personenkreis betroffen ist. Eltern, die aufgrund der neuen Verordnung einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben, wenden sich bitte direkt an Ihre Kindertagesstätte.

Auch aus den oben genannten Gründen möchte ich an dieser Stelle dennoch einen Appell an die betroffenen Eltern richten: Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig organisieren können. Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in unseren Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erforderlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.

Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in unseren Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, die in dieser nie da gewesenen Situation eine hervorragende Arbeit leisten, um die systemrelevanten Berufsgruppen zu entlasten. Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Bitte wirken Sie hieran mit.

Bitte beachten Sie auch, dass das Kind nicht betreut werden kann, wenn die Eltern oder das Kind

  • Krankheitssymptome aufweist,
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.“

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