Bauhof für Abfallannahme ab 22. April probeweise wieder geöffnet

Erlensee
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Die Stadt Erlensee öffnet ihre Abfallannahme auf dem Bauhofgelände wieder für ihre Bürgerinnen und Bürger; allerdings unter leicht veränderten Bedingungen:



Zunächst ist der Bauhof am Mittwoch, den 22. April sowie am Freitag, den 24. April zu den gewohnten Zeiten von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr für die Bürger geöffnet. An diesen Tagen können wie gewohnt Kleinstmengen von E-Schrott, Altmetall, Altpapier und Bauschutt angeliefert werden. Am Samstag, den 25. April ist der Bauhof ausschließlich für die Anlieferung von Grünschnitt zur bekannten Zeit geöffnet. Andere Abfälle werden an diesem Tag nicht angenommen.

Bürger, die neben Grünschnitt noch andere Abfälle anliefern möchten, müssen diese wieder mit nach Hause mitnehmen! Die Stadt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Öffnung des Bauhofes für die Abfallannahme bis auf weiteres nur „auf Probe“ stattfindet. Auch bei der Anlieferung auf dem Bauhof gelten die allgemein bekannten Abstands-, Anstands- und Hygieneregeln, wie sie seit Wochen in der Öffentlichkeit praktiziert werden. Deshalb wird die Anzahl der sich gleichzeitig auf dem Gelände befindlichen Fahrzeuge bzw. Bürger limitiert. Um die Abstandregeln einzuhalten und die Verkehrsführung zu veranschaulichen, wird die Stadt deshalb Fahrbahnmarkierungen/Absperrungen für die Abstandsflächen und Fahrwege anbringen, die zwingend einzuhalten sind.

Auch muss jeder Anlieferer seine Abfälle auf Anweisung des anwesenden Personals selbstständig, ohne Hilfe der Mitarbeiter, entladen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse geben. Dies gilt insbesondere für die Annahme des Grünschnittes. Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist Grundlage dafür, dass der Bauhof über die genannten Termine hinaus für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann.

Aus diesem Grund werden auch Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes zu den Öffnungszeiten anwesend sein. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben der Abstandsregeln wie z.B. Drängelei oder respektlosem Umgang mit den Mitarbeitern wird die Stadt für die betreffende Person ein Platzverbot aussprechen und gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.


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