Der Angeklagte stellte sich vor, mit dem Erlös von 4.000 Euro seine eigene Freundin mit vermeintlichem Reichtum beeindrucken zu können. Zu diesem Zweck spiegelte der Angeklagte der über ein Online-Dating-Portal kennen gelernten Getöteten vor, bei ihr übernachten zu wollen. Als die Getötete arglos einge-schlafen war, soll der Angeklagte in Vollziehung seines Plans und in Tötungsabsicht mit einem mitgebrachten Kampfmesser neben der Geschädigten gekniet und zweimal auf deren Hals eingestochen zu haben. Durch diesen Angriff geweckt wehrte sich die Geschädigte mit den Händen und versuchte zu flüchten. Der Angeklagte soll sie ein-geholt und ihr zunächst mehrfach in den Rücken gestochen und sie dann erwürgt und mindestens 10 Mal in den Brustkorb und das Herz gestochen zu haben, woran die Geschädigte vor Ort verstarb. Sie wies 25 Stiche auf.
Der Angeklagte entwendete anschließend deren Portemonnaie und die Zulassungs-bescheinigungen sowie das Mobiltelefon und Wohnungsschlüssel und fuhr mit dem Pkw der Getöteten davon. Dieses inserierte er in einem Internetverkaufsportal und verkaufte es für 4.000 Euro. Die Polizei hatte den Angeklagten zwei Wochen nach der Tat in Erlensee festgenommen.
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