Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Nach Antragstellung benötigen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine angemessene Unterkunft. Für diese Personen möchte die Stadt Erlensee ab sofort Wohnungen bzw. Häuser anmieten. Der Mietpreis wird sich an der ortsüblichen Miete orientieren und die Mietzahlungen sind sicher. Interessierte Eigentümer/innen wenden sich bitte an den Fachbereich Familie und Soziales, Reiner Mayer, Telefon 06183-915150.
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