Mehr Gerechtigkeit bei der Windkraft?

Flörsbachtal
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Die Resolution von Landrat Stolz und 16 Bürgermeistern für mehr Gerechtigkeit im Ausbau der Windkraft im Main-Kinzig-Kreis wird von der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal ausdrücklich begrüßt.



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"Leider kommt diese reichlich spät, wenn nicht zu spät. Von langer Hand vorbereitet, weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde bereits im Jahr 2007 unter der Führung des damaligen Landrates Pipa der Naturschutz für den Naturpark Spessart aufgehoben. Auf Nachfrage der BI bei der zuständigen Behörde nannte man unter anderem wirtschaftliche Gründe - den Weg für den Windkraftausbau frei zu machen. Der Schutzstatus eines gesetzlich geregelten Naturparks hätte diesem Vorhaben im Wege gestanden. Die Kreiswerke, deren Aufsichtsratsvorsitzender Herr Pipa war, waren eine weitere treibende Kraft für die Windkraftplanungen im Naturpark Spessart. Die Absicht der Bürgermeister von Flörsbachtal und Jossgrund, mit Unterstützung der Kreiswerke ursprünglich 18 WKA auf hessischer Seite am Rosskopf zu errichten resultierten aus den Verlockungen, mit Hilfe von Pachteinnahmen eine bis dahin erfolglose Haushaltsanierung zu erreichen. Diese Planungen, die im Jahr 2018 in einer Genehmigung von 6 Windkraftanlagen am Rosskopf gipfelten, welche es aus naturschutzfachlicher Sicht nicht hätte geben dürfen und gegen die mittlerweile ein Klageverfahren anhängig ist, bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der Windkraft im Spessart. Nach der ersten Offenlage des Teilplans erneuerbare Energien (TPEE) im Jahr 2014 gingen rund 30.000 Einwendungen ein, die durch das RP bewertet wurden. Das Ergebnis für den Spessart sah nach der ersten Überarbeitung sehr positiv aus. Alle Flächen waren aus Gründen des Naturschutzes gestrichen (Bild 1)", heißt es in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "In der Gesamtschau hat das Regierungspräsidium aber feststellen müssen, dass so die ministerielle Vorgabe, 2% der Fläche als Vorranggebiete ausweisen zu müssen, nicht erfüllt wird. Da jedoch parallel im Genehmigungsverfahren am Rosskopf mehrfach die Gesetzgebung angepasst wurde um ein aus Naturschutzfachlicher Sicht eigentlich nicht genehmigungsfähiges Projekt politisch durchzusetzen ergaben sich durch diese Aufweichung der Artenschutzstandards auch für die weiteren Regionalplanungen neue Möglichkeiten. Und nun, nach einer erneuten Überarbeitung, weist der aktuelle Vorschlag des Regionalplans weit mehr Flächen im Naturpark Spessart aus als in allen Planungen vorher. Ursächlich dafür das „Pilotprojekt“ Rosskopf – Türöffner für den ungezügelten weiteren Ausbau im Naturpark Spessart. Derzeit sind 130 Windkraftanlagen im MKK in Betrieb oder kurz vor der Fertigstellung. Laut Aussage des Bauamtes des MKK bieten die nun ausgewiesenen Flächen Platz für weitere mindestens 270 Windkraftanlagen. Nach Berechnungen der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal bieten die im Entwurf des TPEE auf 4200 ha vorgesehenen Vorrangflächen gar Platz für bis zu 400 Windkraftanlagen, die nach der Verabschiedung des Regionalplans durch die Regionalversammlung in den rot schraffierten Flächen errichtet werden dürften. Ein Blick auf die Arbeitskarte des Regierungspräsidiums zeigt, welche Regionen besonders betroffen sein werden. Rund um Flörsbachtal und Jossgrund, ohne Bad Orb, können mindestens 70 Windkraftanlagen errichtet werden. Am meisten betroffen sind die Gemeinden Pfaffenhausen, Mosborn Kempfenbrunn und Lohrhaupten. Die Fläche 2-304 bei Bad Orb bietet Platz für weitere 45 Windkraftanlagen. In der Summe würden in der Kernzone des Naturpark Spessart, im Umkreis von 15 km also fast die Hälfte der nach offizieller Lesart möglichen Anlagen des MKK errichtet werden, mit heute schon üblichen Gesamthöhen von 250m. Da ein verabschiedeter TPEE eine Ausschlusswirkung hat, bedeutet das für die anderen Flächen, dass die ausgewiesenen Konzentrationszonen politisch gewollt mit der maximal möglichen Anzahl von Windkraftanlagen bestückt werden. Damit wird für die Bewohner des Spessart als Leidtragende traurige Gewissheit, dass der Wald in eine Industriezone umgewandelt wird, ohne Schutz für Mensch und Natur. Sollten Gerichte die Genehmigung am Rosskopf bestätigen, wird die halbherzige Resolution nichts anderes sein als ein Lippenbekenntnis zur Beschwichtigung der Betroffenen."


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