Hauskauf in Gelnhäuser Straße: Eitz weist Spekulationen zurück

Somborn
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Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) äußert sich in einer Pressemitteilung zum Erwerb der Liegenschaft Gelnhäuser Straße 1 in Somborn.

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„Dass die Gemeinde Freigericht dringend Wohnraum, beispielsweise zur Unterbringung geflüchteter Menschen, benötigt und daher entsprechende Objekte erwerben möchte, ist hinlänglich bekannt und wurde von mir mehrfach öffentlich thematisiert, unter anderem auch auf dem Neujahrsempfang im Januar 2020“, erklärt Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD). Mitte April 2020 habe die Gemeinde von der Möglichkeit des Erwerbs des Anwesens Gelnhäuser Straße 1 erfahren. "Bauamtsleiter Bernd Dassinger und Ordnungsamtsleiter Peter Betz besichtigten am 22. April 2020 die Liegenschaft, prüften sie auf die Eignung für gemeindliche Zwecke und erstellten ein entsprechendes positives Gutachten. Am 23. April 2020 fand ein Gespräch mit einem Freigerichter Gewerbetreibenden statt, der das Anwesen ebenfalls gerne erworben hätte. Der Kauf durch die Gemeinde wurde am 27. April im Gemeindevorstand beraten und am 30. April im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Nach dem neuen § 51a HGO war eine weitere Befassung in der Gemeindevertretung vorgeschrieben; diese erfolgte am 15. Mai. Die Gemeinde wird die Liegenschaft zum gleichen Preis erwerben, der zuvor seitens der Verkäuferin mit dem Kaufinteressenten vereinbart wurde", schildert er den Vorgang.

Und weiter: „Ich kann einerseits nachvollziehen, dass die IG Straba über den Beschluss der neuen Straßenbeitragssatzung enttäuscht ist, andererseits habe ich kein Verständnis für den Verdacht, der von der IG Straba auf der Freigericht Facebook-Seite veröffentlich wurde: 'Ein weiterer, nicht im Geringsten nachvollziehbarer Punkt wurde nun öffentlich: Die Gemeinde kauft für über 250.000€ ein leer stehendes Haus in Somborn von Politiker Hugo Klein. Dafür ist Geld da, obwohl die Gemeinde finanziell so schlecht da steht! Man könnte Vetternwirtschaft mutmaßen.' Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage und wird von Gemeindevertreter Hugo Klein und mir zurückgewiesen.“

Eitz verweist darauf, dass Hugo Klein nicht der Verkäufer des Objektes sei und die Verkäuferin zu keinem Zeitpunkt mit Verkaufsabsichten von sich aus an die Gemeinde herangetreten sei. Nachdem die Verkäuferin bereits mit einem privaten Käufer einen Vorvertrag abgeschlossen habe, sei die Gemeinde an sie herangetreten und habe auf ihr Vorkaufsrecht verwiesen. Zur Kostenersparnis für die Gemeinde und im Einvernehmen mit dem privaten Käufer sei die Verkäuferin dann bereit gewesen, das Objekt direkt an die Gemeinde zu veräußern. "Dies jetzt der Verkäuferin zum Vorwurf zu machen ist geradezu grotesk. Die Formulierung im Konjunktiv und das spekulative Verb 'mutmaßen' machen die Falschbehauptung nicht besser. Wer derartige Behauptungen auch im Gewand der Spekulation veröffentlich, nimmt bewusst und willentlich die Beschädigung von Personen in Kauf", heißt es in der Pressemitteilung von Bürgermeister Eitz abschließend.


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