Mit Erlass der letzten Corona-Änderungs-Verordnung der hessischen Landesregierung ergeben sich für den Betrieb von Hallenbädern und Saunen einige Erleichterungen. So ist auch der Betrieb unter Beachtung der 2G-Regelung möglich, wodurch der Besuch nur Geimpften und Genesenen gestattet ist. Grundlage für die Öffnung der Sauna ist die Neufassung des Hygienekonzepts. Durch die Veränderung der Nutzung der Spinde des Hallenbades kann in der Badumkleide eine größere Anzahl an Spinden genutzt werden. Somit können maximal 120 Gäste das Hallenbad besuchen. Die Notwendigkeit der Nutzung der Saunaspinde für den Hallenbadbetrieb entfällt dadurch.
Der Badebetrieb erfolgt bis auf Weiteres nach der 3-G-Regel. Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich an der Kasse. Der Betrieb der Sauna erfolgt nach der 2-G-Regel. Die Sauna darf nur von geimpften und genesenen Gästen betreten werden. Dadurch wird ein „normaler“ Betrieb der Sauna möglich. Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen und es gibt keine Begrenzung der Besucherzahl. Die Aufgüsse können wie gewohnt durchgeführt werden.
Die Wiedereröffnung am Montag startet mit der Damensauna. Am Dienstag bleibt die Sauna zu und am Mittwoch ist wieder Sauna für alle.
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