CDU spricht sich gegen Erhebung von Straßenbeiträgen aus

Freigericht
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Die geplante Sanierung von kommunalen Straßen ist angesichts der aktuell noch bestehenden satzungsgemäß vorgegebenen Erhebung von Straßenbeiträgen und der damit verbundenen Belastung der Bürger in den Städten und Gemeinden in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt und hat folglich auch zu massiven Diskussionen bei den dadurch betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt.

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Wie die CDU-Gemeindevertreterin Carmen Brönner mitteilt, wurde sie als designierte Bürgermeister-Kandidatin der CDU-Freigericht von betroffenen Anwohnern geplanter Straßenbau-maßnahmen in Freigericht angesprochen und in einer intensiven Unterredung um Unterstützung bei der Abwendung der drohenden finanziellen Belastungen gebeten.

Dort habe sie darauf verwiesen, so Carmen Brönner, dass mit dem Beschluss der Gemeindevertretung von Freigericht in der Sitzung im März 2018, die geplanten Straßenbaumaßnahmen mit der grundhaften Erneuerung mit der Zielsetzung vorerst ausgesetzt wurden, um angesichts der aktuellen Diskussion, auch auf Landesebene, eine geändertes Finanzierungs-Modell für solche Maßnahmen zu finden. Es sei daher jetzt an der Zeit, dass man sich auch in Freigericht für ein zeitgemäßes und bürgerfreundliches Modell, das die Finanzierung über den Haushalt der Gemeinde vorsehe, entscheide, erklärte Carmen Brönner.

Vorgaben und finanzielle Hilfen des Landes machen einiges möglich

Nachdem sich die Koalitionsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit der FDP, im Hessischen Landtag auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket und Vorgehen geeinigt haben, das bereits jetzt im Spät-Sommer 2018 in Kraft treten soll, sei vorgesehen, dass die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung ureigene Aufgaben der Kommunen und wichtiger Teil der kommunalen Selbstverwaltung seien, und somit in der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort liege. Zu dieser Entscheidungsfreiheit der Kommunen gehöre auch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen.

So könne beispielsweise die Finanzierung der Sanierungen, statt über die seither üblichen Straßenbeiträge über die Einnahmen aus der Grundsteuer erfolgen, die kürzlich in Freigericht ja auch erhöht wurden und somit im Gemeindeetat entsprechende, zur Verfügung stehende Mehreinnahmen liefern, stellte Carmen Brönner fest, die ergänzend noch anmerkte, dass auch die erfreulichen Zuwendungen des Landes Hessen für Freigericht, aus der sogenannten „Hessenkasse“, in Höhe von etwas über 3 Millionen €uro, nicht unerwähnt bleiben dürfen, denn auch diese Einnahmen in der Gemeindekasse erleichtern die Entscheidung, die künftig anstehenden Straßenerneuerungen über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren.


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