Gemeindevertretung: Spangenberg rückt für Rennhack nach

Freigericht
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Der unter der laufenden Nummer 603 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Freigerichts - UWG – Manfred Rennhack hat auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.

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Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Bewerbers und das Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Freigerichts – Sabine Spangenberg - für die Gemeindewahl am 6. März 2016 in die Gemeindevertretung fest.

Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden


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