„Kita-Beiträge ab Februar ausgesetzt – warum nicht eher?“

Freigericht
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Die neue Fraktion „Die Freigerichter“ lobt den Beschluss des Freigerichter Gemeindevorstands vom 25.01.2021, die Kita-Gebühren und die Erhebung der Getränke- und Bastelpauschale ab Montag, 1. Februar, auszusetzen.

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Aufgrund der aktuellen Pandemielage und der dringenden Mitteilung der Landesregierung, aus Gründen des Infektionsschutzes zur Kontaktreduzierung Kinderbetreuungsangebote möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, habe sich der Gemeindevorstand zu diesem Schritt entschlossen. Die Gemeindevertreter sollen später in Form einer Satzungsänderung über die Beendigung dieser Beitragsaussetzung sowie über eine Rückerstattung oder Verrechnung entscheiden.

„Selbstverständlich begrüßen wir die Aussetzung der Gebühren und werden dem zustimmen“, so die „Freigerichter“-Fraktion geschlossen. „Jedoch warum nicht bereits ab Januar, da die Landesregierung bereits am 16.12.2020 ihre Empfehlungen zur Verringerung von Infektionsraten im Kita-Bereich abgab?“, fragt sich Dr. Marc Ruppenthal von der Wählergemeinschaft „Die Freigerichter“ und Vater von drei Kindern.

Mit dem Schreiben vom 15.12.2020 an die Eltern der Freigerichter Kindertageseinrichtungen, dem der Elternbrief vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vom 13.12.2020 beigelegt war, habe Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) informiert, dass aufgrund der weiterhin sehr hohen Corona-Infektionszahlen ein entschlossenes Handeln gefordert sei, unter anderem durch die Reduzierung von Kontakten. Dies beträfe auch Kindertagesstätten, deren Betrieb so stark wie möglich eingeschränkt werden soll. Dem Bürgermeister sei bewusst, dass dies wieder einmal eine zusätzliche Belastung für die Eltern darstelle. Er bedankte sich zwar ganz herzlich für das elterliche Entgegenkommen und für die Unterstützung. Eitz im Zitat: "Wie schon so oft in diesem Jahr haben Sie die Arbeit der tüchtigen und motivierten Erzieherinnen und Erzieher durch Ihr großes Engagement unterstützt und ganz entscheidend dazu beigetragen, dass - wenn auch oft mit Einschränkungen und diversen kurzfristigen Veränderungen - Betreuung möglich war." Er bat außerdem in seinem Schreiben erneut um freundliche Mitwirkung, indem die Eltern bitte sorgsam abwägen sollten, ob sie tatsächlich bis vorerst zum 10. Januar 2021 Betreuung für das Kind in Anspruch nehmen müssen. Jeder Verzicht auf Kontakt reduziere das Risiko und helfe dadurch bei der Bekämpfung der Pandemie.

Carmen und Stefan Adrian freuten sich sehr über diesen Brief, doch den Eltern würden warme Worte wenig helfen. "Wir würden uns sehr freuen, wenn die Aussetzung der Kindergartengebühren samt Verpflegungsentgelte nicht erst zum 01.02.2021, sondern bereits zum 01.01.2021, besser wäre es jedoch, gemäß der Worte unseres wiederholt an unser Verständnis appellierenden Bürgermeisters, eine rückwirkende Aussetzung unserer Beiträge und Verpflegungsentgelte ab dem 15.12.2020 zu gewähren. Das würde uns Eltern wirklich helfen".

Wenn keine Betreuung erfolge, könne man doch auch keine Beiträge erheben. Die Beitragsbefreiung soll auch für Familien gelten, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehme: dies seien etwa 30 Prozent aller regulären Nutzer. Ob nun alle nichts zahlen brauchen oder ob nur die, die gemeindlichen Betreuungsleistungen in Anspruch genommen hätten gegenüber den anderen Eltern, die sich irgendwie unter größten persönlichen Anstrengungen um andere Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kleinen gekümmert haben, hier offensichtlich bevorzugt würden, konnte man den Mitteilungen bislang nicht exakt entnehmen.

Mit interessiertem Blick schauen „Die Freigerichter“ in die Nachbargemeinde Hasselroth. Dort seien die Beiträge einschließlich Verpflegungsentgelte bereits ab Januar ausgesetzt. "Warum geht das ab Januar so bürokratiearm in Hasselroth und in Freigericht nicht?“, fragt sich Carmen Adrian, selbst Mutter von 2 Kindern, wovon eines in normalen Zeiten in der Kita betreut wird. Wie in Hasselroth könnten doch die bereits abgebuchten Gebühren für Kindergärten, Krippe und Hort inklusive der Verpflegungskosten für Januar mit den Beiträgen für den kommenden März verrechnet werden. Gerade in den Pandemiezeiten werde häufig jeder Cent drei Mal umgedreht. Da könnte man den Freigerichter Familien doch wie in der Nachbarkommune ebenso unbürokratisch entgegenkommen, appellieren „Die Freigerichter“ an den Gemeindevorstand.


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