Sozialer Wohnungsbau nicht zu Lasten aller Steuerzahler

Freigericht
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„Selbstverständlich sind für 'Die Freigerichter' die Themen sozialer Wohnungsbau und die Unterbringung von Schutzbedürftigen von großer Bedeutung“, erklärt Sozialexperte und Listenkandidatin Carmen Adrian von den Wählergemeinschaft hinsichtlich "der ein oder anderen negativen Äußerungen mancher politischen Mitbewerber" bezüglich der Anträge in den Haushaltsberatungen.

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Deshalb sehen sich „Die Freigerichter“ klar positioniert: „Es kann nicht sein, dass sich eine Gemeindeverwaltung beziehungsweise ihr ausgegliederter Eigenbetrieb noch mehr als jetzt schon als Immobilienmakler hervortut und damit auf dem Wohnungsmarkt einsteigt. Denn die Gemeinde hat wirklich andere Prioritäten als Wohnungen zu bauen“, betont Heinz Niereisel. Deswegen hätten „Die Freigerichter“ in den jüngsten Sitzungen des haushaltsberatenden Haupt- und Finanzausschusses den Antrag gestellt, dass 100.000 Euro unter dem Produkt 'sozialgeförderter Wohnungsbau Freigericht' gelöscht werden, um den Einsparungen im Haushalt beizutragen. Als Begründung führten „Die Freigerichter“ an, dass die Gemeinde Freigericht nicht selbst als Bauherr auftreten sollte, was abgelehnt wurde.

Sollte die Entscheidung für den Bau eines Objektes positiv ausfallen, wie in einer Pressemitteilung dargelegt, dann nur mit einem Investor oder im Rahmen einer Genossenschaft oder über eine Erbpachtregelung, was sehr begrüßenswert wäre. Was Investoren angehe, müsse das nicht unbedingt das Modell der „Schillingsmühle“ sein, denn die Quadratmeterpreise entspr#chen dort keinem sozialen Wohnungsbau, sondern würden sich auf hochpreisigem Niveau bewegene. "1,4 Millionen Euro wurden für sozialen Wohnungsbau bereits im Haushalt 2020 eingestellt; in diesem Jahr 2021 100.000 Euro, mit denen man in Sachen 'Wohnungsbau' wirklich keine großen Sprünge machen kann, sondern wahrscheinlich einem externen Büro für Planungen und anderes zukommen wird. Ähnlich wie in Hasselroth, wo der Neubau ursprünglich für die Unterbringungen von Flüchtlingen vorgesehen war und es aufgrund der rückläufigen Zahlen im Bereich der Neuzuweisungen keinen Bedarf mehr gab,  sollen auch in Freigericht preisgünstige Wohnungen für alleinstehende Senioren und Singles geschaffen werden, die bezahlbar sind und einen dauerhaften Quadratmeter-Mietzins von weit unter zehn Euro haben. Wünschenswert wären 5-6,-€/qm. Der Main-Kinzig-Kreis hatte das Hasselrother Bauvorhaben aus dem kommunalen Wohnungsbauprogramm gefördert; die Gemeinde trat jedoch als Bauherr auf. Neben Hasselroth hatten sich damals Wächtersbach, Maintal, Gelnhausen, Erlensee und Rodenbach für die Teilnahme an dem Programm entschlossen. Es ist schließlich essenziell, dass auch Land und Bund den Kommunen bei der Erstellung bezahlbaren Wohnraum finanziell helfen sollten. So sind geförderte Projekte unerlässlich, um Haushalten mit kleineren Einkommen angesichts des Drucks auf dem Immobilienmarkt weiterhin eine Heimat in unserem Freigericht zu bieten“, meint Dr. Michael Aul, der dieses als zentrale Herausforderung für die Gemeinde sieht.

Jedoch sei das kreiseigene Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum nicht ausreichend, da die Kommunen dabei als Bauherren auftreten müssten. Deshalb begrüßen „Die Freigerichter“ die Überlegungen des Main-Kinzig-Kreises, mehr Verantwortung in diesem wichtigen Handlungsfeld übernehmen zu wollen und eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen möchte, um gemeinsam mit den Städten und Gemeinden entsprechende Projekte in Eigenverantwortung umzusetzen, was Landrat Thorsten Stolz (SPD) in Nidderau erklärt habe. „Wohnraum muss für Freigerichter bezahlbar bleiben“, betont Beate Weber, die das Leerstandsmanagement der Gemeinde auf den Prüfstand stellen möchte.

Jedenfalls habe die Freigerichter SPD im Dezember 2020 eine Maßnahme zur Debatte gestellt, die von vielen mehr als hoch emotional geführt werde: "Da hieß es, privaten Leerstand abbauen zu wollen und große Wohnflächen, die nur von einer oder zwei Personen bewohnt werden, zu 'transformieren'. Das heißt also, wenn ein älteres Ehepaar oder Verwitwete nach dem Auszug ihres Nachwuchses nun in einer in den Augen der SPD 'zu großen' Wohnung oder in ihrem in mühsamer Eigenleistung geschaffenem Haus leben, was irgendwann einmal für den Bedarf der Eigentümer 'zu groß' scheint, soll 'transformiert' werden; sprich: ausziehen in ein kleineres Wohnumfeld und Platz machen für mehrköpfige Familien. Da geht es um hohe Entschädigungsansprüche und so viele Emotionen, wenn die Älteren ihr Lebenswerk verlassen müssen, wie unsensibel, so etwas zu fordern. 'Die Freigerichter' unterstützen in keinem Fall diese Art der von der SPD angedachten Enteignung alteingesessener Freigerichter Bürgerinnen und Bürger in ihrem 'wegweisenden Fünf-Punkte-Plan', für die es auch die Gemeinde als Mediator nicht braucht, die dann auch noch für einen Zugang zu teuren Rechtsberatungen schaffen soll. Die explodierenden Kosten für die Gemeindefinanzen wären dann nicht mehr zu kalkulieren. Das ist nicht sozial, als Kommune zu entscheiden, wieviel Wohn-Quadratmeter einer Person maximalst zustehen dürfen“, so Listenkandidat Thomas Wager, „das birgt jede Menge sozialen Sprengstoff!“.

Was die Unterbringung Schutzbedürftiger betrifft, lehnen „Die Freigerichter“ weiterhin ab, dass die Gemeinde dafür 150.000 Euro für Grunderwerb ausgibt. Die Gemeinde Freigericht sollte deshalb nicht weiter Immobilien für Flüchtlinge erwerben. Ankauf und Unterhaltung seien hier langfristig finanziell zu belastend für die Gemeinde und es gebe außerdem „böses Blut“, was dem Integrationsgedanken entgegensteht. Stattdessen sollten bei Bedarf Wohnungen von der Gemeinde in Freigericht angemietet werden. Dadurch wäre den betroffenen Flüchtlingen, den Vermietern und den Finanzen der Gemeinde Freigericht wesentlich geholfen. Für Suche und Akquise von durch die Gemeinde anzumietende Wohnungen für Flüchtlinge sollten ausreichende 10.000 Euro in den Haushalt gestellt werden. Geklärt werden müsse hier nur die zentrale Frage, wer denn als Mieter auftrete. "Auch wenn Gemeinde und Kreis hinter einem solchen Mietverhältnis stehen, unterschreibt momentan der Schutzbedürftige selbst den Mietvertrag. Er ist also privatrechtlich Vertragspartner des Vermieters, auch wenn der Mietzins übernommen wird. Hier sollten andere Lösungen gefunden werden, um den potentiellen Vermietern, von denen es in Freigericht durchaus einige geben könnte, mehr Sicherheit zu geben und Ängste zu nehmen. 'Die Freigerichter' distanzieren sich hiermit ausdrücklich von jedweder unterstellten Polemik, Extremismus und Spaltung, sind bürgernah und präsent. Wir stehen für die Bedürfnisse, Sorgen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger in Freigericht ein – für alle", heißt es in einer Pressemitteilung.


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