Behindertenbeauftragter bietet Sprechstunden an

Freigericht
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Zukünftig bietet der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Freigericht, Thomas Hammer, immer am zweiten und vierten Mittwoch eines Monats Sprechstunden für interessierte Bürgerinnen und Bürger wie auch für VdK-Mitglieder an.

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Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, 29. September 2021 von 16:00 - 17:30 Uhr statt.

Die Sprechstunde ist kostenlos und findet ab sofort in Raum 14 im Erdgeschoss des Rathauses statt. Wegen der Terminkoordination mit weiteren anfragenden Besuchern wird um eine Voranmeldung unbedingt gebeten. Erreichbar ist Thomas Hammer unter der Telefonnummer 0171 7040620, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über die Gemeinde Freigericht, Ansprechpartnerin Frau Alexandra Becker, Telefonnummer 06055 916-130. Ebenso sind Sondertermine je nach Verfügbarkeit machbar. Selbstverständlich ist der Behindertenbeauftragte auch per E-Mail und telefonisch zur Beratung oder Terminvereinbarung außerhalb der genannten Sprechzeiten ansprechbar. Weitere Sprechstunden finden am 13. und 27. Oktober, 10. und 24. November und 8. und 22. Dezember statt.

Voraussetzung für die Terminvereinbarungen sind:
⦁ Überstandene Corona-Erkrankung mit Genesungsnachweis oder
⦁ Erhalt beider Impfungen (mindestens 14 Tage nach Erhalt der Zweitimpfung) oder
⦁ Negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden)

Das Themenspektrum in den angebotenen Sprechstunden ist sehr umfangreich, denn er berät behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger und deren Angehörige vielschichtig und ist ebenso für weitere Anregungen aus der Bevölkerung offen.

Er bietet für Menschen mit Einschränkungen und deren Familien folgende Leistungen an:
• Beratung von Behinderten und deren Angehörigen in Freigericht in allen Fragen, die einen Bezug zu der Behinderung aufweisen.
• Vermittlung von Kontakten zu einschlägigen Behörden, Organisationen, Verbänden und Einrichtungen.
• Vermittlung von Informationen über Fördermöglichkeiten, Erleichterungen und Vergünstigungen in allen Lebensbereichen, die der Behinderung entsprechen.
• Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene.

 


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