Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, ist die Ausstellung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr möglich.
Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist das Wahlbüro der Gemeinde Freigericht am Freitag, den 24.09.2021 von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr, am Samstag, den 25.09.2021 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 26.09.2021 von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
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