Freigericht: "Gegenwind" sammelt Geld für Rechtsstreit

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Der Verein Gegenwind Freigericht hat in seiner monatlichen Sitzung Zwischenbilanz zur „Crowdfunding – Kampagne“, der angestoßenen Petition „Stoppen Sie den Bau von Windrädern in unserem Mischwald“ sowie der aktuellen artenschutzrelevanten Beobachtungen gezogen und sich kritisch mit der Wirtschaftlichkeit des Windparks Sölzert auseinandergesetzt. Zu Beginn der jüngsten Sitzung wurden die beiden neuen strategischen Ansätze des Vereins in Bezug auf die Stärkung der finanziellen Basis und der Steigerung der Publizität des Themas Vermeidung des Baus von Windrädern im Wald analysiert.

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Die Wirkung von beiden Aktivitäten habe die Vereinsvertreter sehr positiv überrascht. Schon nach wenigen Tagen sei dem Verein ein vierstelliger Spendenbetrag aus dem Crowdfunding-Projekt zugeflossen, berichtet der Kassenwart Horst Kress. Damit habe man die Möglichkeit, sich zu einzelnen Fragestellungen rechtliche Beratung einzuholen. Das übergeordnete Ziel, bei Fehlern in der Umsetzung des Windkraftprojektes gegebenenfalls einen Klageweg beschreiten zu können, sei mit diesem Mittelzufluss noch nicht erreicht. Von daher würden weiterhin noch intensiv Unterstützer des Crowdfunding-Projekts gesucht.

Die Petition sei ebenfalls auf eine breite Basis an Interessenten getroffen. Aktuell hätten circa 500 Personen unterschrieben. Die Befürworter verteilen sich über ganz Deutschland, so Horst Kress. Im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten habe sich auch die Mitgliederzahl deutlich erhöht. Ziel sei es, noch mehr Menschen für dieses Projekt zu gewinnen, um die Entscheider in der Politik zum Umdenken zu bewegen: "Mit dieser Petition wollen wir viele Menschen erreichen und auf die Folgen von Windindustrieanlagen in unserem Wald hinweisen", so Kress.

Daneben liegt der Schwerpunkt der Vereinsaktivitäten seit mehreren Wochen auf der Beobachtung und Erfassung von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten: "Hierzu konnten bereits mehrere windenergiesensible Arten wie zum Beispiel Rotmilan, Waldschnepfe und Uhu identifiziert werden. Daneben hat auch die Senckenberg-Gesellschaft Wildkatzen in der Vergangenheit wiederholt im Freigerichter Wald nachgewiesen. Die Wildkatzenpräsenz kann für sich alleine keine Windkraftanlagen verhindern. Die Gesamtheit der Tiervielfalt könnte jedoch durchaus dazu führen, dass bei diesem Windkraftprojekt der Artenschutz gegenüber dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien überwiegt", so die Einschätzung der zweiten Vorsitzenden Edith Roßbach. In einem so struktur- und artenschutzreichen Freigerichter Wald würdem die intensiven Planungen zur Windkraftnutzung von ökologischer Blindheit zeugen.

In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des Windparks bewertet der Verein die in der Ertragsübersicht aufgenommenen Zahlen zu den Volllaststunden je Windkraftanlage als nicht realistisch. Bei den Annahmen hinsichtlich der Volllaststunden gehe der Projektierer in seiner Ertragsübersicht von Brutto-Volllaststunden in Höhe von 3.373 h p.a. aus. Unter Einbeziehung verschiedener Abzugspositionen (z.B. Verfügbarkeit, Abschaltungen/Drosselungen, Leitungsverluste und Abschattungsverluste) erwarte er Netto-Volllaststunden von 2.577 h p.a.

Dies ist nach Einschätzung des Vereins ein nicht zu erreichender Wert. Zur Begründung wird auf die erzielten Durchschnittswerte der Windkraftanlagen in Hessen verwiesen: "Diese Werte basieren auf einer Auswertung zu den von den Netzbetreibern aufgrund der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verfügung gestellten Informationen. So erreichten die hessischen Windräder im Jahr 2021 durchschnittlich rd. 1.339 und im Jahr 2022 durchschnittlich rd. 1.563 Volllaststunden. Setzt man die erzielten Werte für das Jahr 2022 in Relation zu den Planzahlen des Projektierers so liegen diese um 38% über den tatsächlich erzielten Volllaststunden. Damit dürften dann auch die erwarteten finanziellen Zuflüsse/Erlöse der Gemeinde Freigericht und der Stadt Alzenau deutlich geringer ausfallen. Daneben geht der Projektierer ab dem 16. Jahr von einer Steigerung der Stromvergütung i.H.v. 1,5 % pro Jahr aus. Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht jedoch grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren beginnend ab der Inbetriebnahme der Anlage und sieht erstmal keine generellen Erhöhungen vor."

Weiterhin seien keinerlei Kosten für den kompletten Rückbau der Windanlagen in der Kostenzusammenstellung nicht enthalten: "Diese sollen erst nach Beendigung des Projekts über eine Ausschreibung ermittelt werden." Der Verein verweist hierzu auf den Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz, in welchem festgestellt worden sei, dass die Höhe der Sicherheitsleistungen in den meisten Fällen nicht die Kosten für den vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen und ihrer Nebenanlagen abgedeckt hätten und somit von zu niedrigen Rückbaukosten ausgegangen worden sei.

"Weiterhin wurde der erforderliche Inflationsausgleich überwiegend nicht oder nicht angemessen berücksichtigt. Bereits im Jahr 2019 hatte auch das Umweltbundesamt aufgrund der mittelfristig drohenden Finanzierungslücke zwischen tatsächlichen Kosten und gebildeten Sicherheitsleistungen in seiner Studie 'Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ empfohlen, die Methode zur Berechnung der Sicherheitsleistung zu überarbeiten. Die Höhe der Sicherheitsleistung für den Rückbau von Windkraftanlagen in Hessen bemisst sich aktuell nach dem gemeinsamen Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27. August 2019. Danach beläuft sich der Betrag der Sicherheitsleistung pro Windrad auf 1.000 € pro Meter Nabenhöhe der Anlage. Im Fall des Windparks Sölzert belaufen sich die Kosten auf mindestens 160. 000 Euro pro Windrad und damit in Summe auf mehr als 1,2 Mio. €. Aus dem Forschungsbericht „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“ aus dem Jahr 2023, den die Wirtschaftsberatung EY zusammen mit dem Lehrstuhl Ressourcen- und Energiesysteme der TU Dortmund für das Umweltbundesamt verfasst hat, geht hervor, dass die Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 515.000 € pro Windrad betragen können. Darauf basierend würden sich die Kosten auf mehr als 4 Mio. € belaufen. Weitere Kostensteigerungen sind durch die seit 01. August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erwarten. In Summe lassen die aufgezeigten Punkte nachhaltige Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Projektes aufkommen, so Vorstandsmitglied Mathias Feick. Inwieweit zusätzlich auch noch überplanmäßige Kosten für Ausgleichsflächen anfallen, könne aktuell nicht bewertet werden, da eine diesbezügliche Anfrage bei der Gemeinde noch nicht beantwortet wurde. Insgesamt sollten die politisch Verantwortlichen die Wirtschaftlichkeit der Vorhabens unter Berücksichtigung realistischer Kosten- und Ertragszahlen nochmals neu bewerten und ggfls. rechtzeitig entsprechende Konsequenzen ziehen", so der Verein "Gegenwind Freigericht" abschließend.


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