"Es gibt keinen Bauskandal im Neubaugebiet Mittlauer Weg“

Meerholz
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Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Gelnhausen (SEG) sowie der Magistrat der Kreis- und Barbarossastadt weisen Unterstellungen der Wählergruppierung Bürger für Gelnhausen (BG) zurück, im Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ solle ein angeblicher Bauskandal nachträglich legitimiert werden.

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„Diesen vermeintlichen Bauskandal gibt es nicht. Die Vorwürfe sind an den Haaren herbeigezogen und ganz klar durch Fakten widerlegbar“, erklären Bürgermeister und SEG-Aufsichtsratsvorsitzender Daniel Glöckner (FDP), die SEG-Geschäftsführer Michael Schwaab und Günther Kauder sowie der ehemalige SEG-Aufsichtsratsvorsitzende und Bürgermeister Thorsten Stolz (SPD) in einer gemeinsamen Reaktion auf die öffentlich kolportierten Mutmaßungen der Wählergruppierung. Zudem werfen SEG und Magistrat die Frage auf, warum die Wählergruppierung in den Jahren 2015 und 2016 in sämtlichen Gremien – also auch im Aufsichtsrat der SEG und im Magistrat – alle jetzt plötzlich kritisierten Entscheidungen mitbeschlossen hat, jahrelang keine Kritik äußerte und nun auf einmal einen vermeintlichen Skandal wittert.

Klar widerlegen SEG und Magistrat den BG-Vorwurf, der Verkauf von im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen definierten Flächen an die direkt angrenzenden Bauherren sei nicht rechtens gewesen, weil nur von SEG-Aufsichtsrat und Magistrat beschlossen – nicht aber von der Stadtverordnetenversammlung. Dabei handelt es sich um 5 Meter breite Grünstreifen zentral im Wohngebiet, mit Anbau-Verbot belegten Grünflächen direkt an der Kreisstraße und dauerhaft verschattetes Grünland entlang der Lärmschutzwand sowie nicht an Erschließungsstraßen gelegene Flächen. „Die SEG ist Eigentümerin der betreffenden Flächen und daher sind ausschließlich deren Gremien für die Abwicklung zuständig. Öffentliche Flächen bedeutet aber nicht, dass diese sich auch im Besitz der öffentlichen Hand befinden müssen“, klärt SEG-Geschäftsführer Michael Schwaab ein offenkundiges Missverständnis in Reihen der BG auf. Mitgeschäftsführer Günther Kauder betont: „Gerade deshalb wurde der Beschluss ja vom SEG-Aufsichtsrat als Grundstückseigentümer und wie immer aus Gründen der Transparenz zusätzlich auch vom Magistrat getroffen. Wir haben mit der Abgabe der öffentlichen Grünstreifen an die Grundstücksbesitzer einerseits Mehreinnahmen für die SEG von rund 550.000 Euro generiert, die unter anderem in den Kreiselbau und die Lärmschutzwand geflossen sind. Andererseits haben wir gleichzeitig sichergestellt, dass künftig die Anlieger die Pflege der Flächen anstelle des Betriebshofes übernehmen, der dafür von der Stadt bezahlt werden müsste“.

In diesem Zusammenhang weist der damalige SEG-Aufsichtsratsvorsitzende und ehemalige Bürgermeister Thorsten Stolz Spekulationen zurück, ursprünglich sei ein Quadratmeterpreis von 60 Euro pro Grünfläche ins Auge gefasst worden, der dann aus angeblich fragwürdigen Gründen auf 38,50 Euro reduziert worden sei: „Was da erzählt wird, ist totaler Blödsinn. 60 Euro war ein Vorschlag der SEG, den wir aus Gründen der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer in der gesamten Stadt sofort zurückgewiesen haben. Wir legten uns umgehend auf 38,50 Euro fest. Das ist genau der Quadratmeterpreis, den auch Grundstücksbesitzer in allen anderen Gelnhäuser Stadtteilen für öffentliche Grünflächen zahlen.“ Bei solchen Verkäufen werde dann üblicherweise vertraglich stets sichergestellt, dass die erworbenen Grünflächen nicht einfach als Bauland genutzt werden. „Sollte irgendwann einmal doch eine Umwandlung erfolgen, ist mit jedem Grundstücksbesitzer generell und auch in jedem städtischen Neubaugebiet vertraglich geregelt, dass die Differenz zum Baulandpreis nachgezahlt werden muss“, so Thorsten Stolz weiter. Und selbstverständlich bestehe eine solche Vertragsklausel auch bei den betreffenden Grünlandstreifen-Verkäufen im „Mittlauer Weg“, obwohl eine Umwandlung von fünf Meter breiten Grünstreifen zu Bauland geradezu utopisch sei.

„Daran hat sich auch seit dem Amtswechsel im Rathaus nichts geändert“, bekräftigt Bürgermeister Daniel Glöckner die Fortsetzung dieser üblichen Vorgehensweise in seiner Amtszeit. Der Rathauschef weist zudem darauf hin, dass die beim Main-Kinzig-Kreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde bereits seit Monaten mit der Stadt in Kontakt stehe, weil der Bebauungsplan ohnehin in mehreren unstrittigen Punkten planungstechnisch entsprechend anzupassen ist. „Dabei“, so betont Glöckner, „handelt es sich um eine übliche Fortschreibung der Bauleitplanung, wie sie bei jedem Baugebiet üblich ist. Und dass dann die Teilumwandlung der öffentlichen Grünflächen in Hausgärten, wie vom Magistrat beschlossen, mit in den Entwurf des B-Planes aufgenommen wird, versteht sich ja von selbst. In den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung haben die BG während und nach der öffentlichen Anhörung des Planwerkes genug Zeit und Raum, sich sachlich und fachlich mit der Änderung der Planung auseinanderzusetzen. Dies ist das vorgesehene Verfahren nach Baugesetzbeuch und keine Legitimierung durch die Hintertür. Deshalb ist dieser Vorwurf der BG so hanebüchen wie alle anderen Anschuldigungen der BG“.

Eine Einschätzung, die auch ein renommierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht untermauert, der sich bereits im Oktober 2018 im Auftrag der SEG mit einer entsprechenden Beschwerde der Bürger für Gelnhausen bei der Kommunalaufsicht befasst hat. Er kommt in seiner Bewertung zu folgendem Ergebnis: „Die Behauptung der Bürger für Gelnhausen, mit der Veräußerung der öffentlichen Grünflächen an Dritte würde gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen, ist rechtsfehlerhaft. Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es in Folge der Veräußerung der öffentlichen Grünflächen an Private nicht, da sich an der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung dieser Grundstücksflächen nichts ändert. Ein Rechtsverstoß seitens der Stadt Gelnhausen im Zuge der Veräußerung der öffentlichen Grünflächen an Private ist nicht erkennbar“.

Erstaunt sind die Verantwortlichen von SEG und Magistrat in der gesamten Angelegenheit besonders über das Verhalten des BG-Fraktionsvorsitzenden Bodo Delhey: „Ihm gehen als Fraktionsvorsitzendem mit zeitlichem Abstand von maximal sechs Wochen sämtliche Magistratsprotokolle zu. Deshalb weiß er spätestens seit Februar 2016 von der Entscheidung des Magistrats und des SEG-Aufsichtsrates, die Grünstreifen im Mittlauer Weg an die Grundstückseigentümer zu veräußern. Wenn er darin einen Skandal sieht, hätte er das sofort äußern sollen. Aber über drei Jahre zu schweigen, jetzt ein solches Fass aufzumachen und obendrein auch erst nach so langer Zeit ein Informationsdefizit zu beklagen, das hat für uns einen sehr faden Beigeschmack.“


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