Mittlauer Weg: BG, CDU und Grüne fordern Mediationsverfahren

Meerholz
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Zur Befriedung der Situation im Baugebiet Mittlauer Weg wollen BG, CDU und Grüne mit einem gemeinsamen Antrag in der nächsten Stadtverordnetenversammlung die Durchführung eines Mediationsverfahrens erreichen.

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Es soll eine zukunftsorientierte Lösung, die die Interessen aller Bewohner berücksichtigt, gefunden werden.

„Es war zunächst unser Bestreben, die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses abzuwarten, um dann Vorschläge für das weitere Vorgehen hinsichtlich des Baugebiets Mittlauer Weg zu unterbreiten. Die Ankündigung des Bürgermeisters, dass er demnächst erneut die Beschlussvorlage für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mittlauer Weg“ einbringen will, setzen uns unter Zugzwang, bedauern die Antragsteller. Der Bürgermeister habe mit dieser Ankündigung erneut bewiesen, dass ihm der notwendige Respekt vor den städtischen Gremien fehle und er dazu bereit sei, gemeinsam mit dem neuen Bündnispartner der FDP, der SPD, rechtswidriges Handeln im Nachhinein zu legitimieren, so BG, CDU und Grüne weiter. „Unser Ziel ist es, dass hier nicht voreilig Fakten geschaffen werden. Ein solches Vorgehen ist nicht geeignet, Rechtsfrieden zu schaffen und die Situation zwischen den Bewohnern zu befrieden. Um für die Befriedung der Verhältnisse eine Grundlage zu schaffen, ist es zunächst erforderlich, dass die rechtliche Situation und die Verantwortlichkeiten geklärt werden. Es soll deshalb ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Beantwortung einer Fragenliste beauftragt werden. Ihm sind die vorläufigen Feststellungen des Akteneinsichtsausschusses zur Verfügung zu stellen“, erläutern BG, CDU und Grüne den Antrag. Sie legen Wert darauf, dass nicht der hessische Städte- und Gemeindebund bzw. bei diesem tätige Rechtsanwälte mit der Begutachtung beauftragt werden. Zum einen sei der ehemalige geschäftsführende Direktor des hessischen Städte- und Gemeindebundes Schelzke nach Auskunft des Bürgermeisters als dessen Strafverteidiger tätig geworden. Zum anderen hätte sowohl der ehemalige Chef des HSGB als auch das ihm nachgeordnete Personal den Appell an die Akteure gerichtet, die Vergangenheit ruhen zu lassen. Offenbar wolle diese Organisation die Aufklärungsverhinderungstaktik der FDP und der SPD unterstützen. Der HSGB sei nicht für die Begutachtung geeignet, da der Anschein der Voreingenommenheit bestehe. Es solle deshalb ein neutraler spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, argumentieren die drei Fraktionen.

„Neben der Klärung der Rechtslage ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Bewohner des Mittlauer Wegs miteinander zu versöhnen. Dies kann nur gelingen, wenn ein angemessener Interessenausgleich herbeigeführt wird. Es darf keine Sieger und Besiegte geben, weil so das erstrebenswerte gutnachbarschaftlichen Verhältnis der Bewohner nicht herbeigeführt werden kann. Die vom Bürgermeister angestrebte 2. Bebauungsplanänderung bevorzugt einseitig diejenigen, die Grünflächen erworben haben. Eine Lösung muss aber auch die Interessen derjenigen ins Auge fassen, die nicht die Chance hatten, Grünflächen hinzu zu kaufen und ihre Grundstücke auf diese Weise zu vergrößern. Eine solche Lösung kann nur unter Beteiligung der Stadt in einem Mediationsverfahren entwickelt werden, zeigen sich die Antragsteller überzeugt.

Bis die Ergebnisse des Mediationsverfahrens vorliegen, sollen keine weiteren Maßnahmen ergriffen bzw. Beschlüsse gefasst werden, insbesondere soll der Bürgermeister nicht wie beabsichtigt, die Beschlussvorlage zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mittlauer Weg“ einbringen, so die drei Fraktionen abschließend.


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